Um Ware ohne Zahlung von Zollabgaben vorübergehend in Drittländer verbringen zu können, ist nicht unbedingt ein Carnet A.T.A. notwendig. Vielmehr können an der Grenze zu allen Drittländern Barsicherheiten hinterlegt werden, deren Höhe in der Regel bis zu 50 Prozent des Warenwertes beträgt. Wenn Sie mit der kompletten und unveränderten Ware wieder ausreisen, erhalten Sie Ihre Sicherheitsleistung in Landeswährung abzüglich „geringer Gebühren“ (wie es in der Regel heißt) wieder zurück.
Der Grund, warum bei einem Carnet A.T.A. auf eine Sicherheitshinterlegung verzichtet werden kann, liegt darin, dass den Zollbehörden des Auslandes die Zahlung von fälligen Zollgebühren durch eine Bürgenkette garantiert wird. Da aber der Carnetinhaber letztendlich Zollschuldner ist, werden diesem zunächst bezahlte Zollgebühren in Rechnung gestellt. Hierbei kann es sein, dass auf Weisung des Bürgen bzw. des Rückversicherers je nach Höhe des Carnetwertes bzw. auch der Bonität des Antragstellers eine Sicherheit in Form von Bankbürgschaften oder Kontoabtretungen verlangt wird (dies muss individuell mit der ausstellenden IHK besprochen werden).
Die Gültigkeit eines Carnets beträgt in der Regel zwölf Monate. Wie bei der Variante der vorübergehenden Verbringung mit Sicherheitsleistung kostet auch das Carnet A.T.A. Gebühren. Diese sind abhängig vom Warenwert und beginnen bei knapp 60 Euro.
Die Internationale Handelskammer (ICC) hat die Volldigitalisierung des Carnets ATA/CPD ("e-carnet") als eines der wichtigsten strategischen Ziele festgelegt. Dabei arbeitet sie mit dem Schweizer Unternehmen UDITIS zusammen, das mit dem Programm „e-ata“ eine entsprechende digitale, webbasierte Lösung anbietet.
In der ersten Stufe dieser Digitalisierung ist zunächst die Antragstellung digital geplant, bis auf weiteres wird von teilnehmenden IHKS aber nach wie vor ein analoges Carnet ATA/CPD gedruckt.
In Mittelfranken nutzen knapp 90 Unternehmen das Carnet ATA. Jährlich werden rund 800 Carnets von der IHK Nürnberg ausgestellt - Tendenz wie in ganz Deutschland abnehmend. Das Carnet ATA verursacht aber einen hohen Kosten- und Schulungsaufwand. Die Vollversammlung der IHK Nürnberg hat daher beschlossen, die nun anstehende Digitalisierung des Carnets zu nutzen, um das gesamte Carnetverfahren auf die IHK München und Oberbayern zum 1. Mai 2023 zu übertragen. Die IHK München stellt deutschlandweit die meisten Carnets aus und hat auf Wunsch der Internationalen Handelskammer bei der Digitalisierung zudem die Vorreiterrolle eingenommen.