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Geprüfte/r Personalfachkaufmann/-frau

Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden.

Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt zuständig ist.

Hinweis

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung sollten Sie noch vor Lehrgangsbeginn und spätestens fünf Wochen vor dem Anmeldeschluss zur Prüfung, überprüfen lassen. Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §2 der Verordnung (PDF, nicht barrierefrei, 67 KB).

Zur Überprüfung Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag (PDF, nicht barrierefrei, 57 KB)zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.

Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt zuständig ist.

Anmeldeformular zur Prüfung

Sie müssen erst Ihre Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.

 Anmeldeformular zur nächstmöglichen Erstprüfung. (PDF, nicht barrierefrei, 143 KB) (Dieses Anmeldeformular kann nicht für Wiederholungsprüfungen verwendet werden.) 

Sollten Sie Prüfung schon einmal abgelegt haben, verwenden Sie bitte das

Anmeldeformular für die nächstmögliche Wiederholungsprüfung/Wiederaufnahmeprüfung. (PDF, nicht barrierefrei, 124 KB)

Anmeldeformulare für weitere Prüfungstermine werden spätestens zwei Monate vor dem Anmeldeschluss hochgeladen. 

Hinweis

Sofern noch Prüfungsergebnisse ausstehen – warten Sie bitte deren Bekanntgabe ab, bevor Sie sich erneut zur Prüfung anmelden. Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit, an der nächstmöglichen Prüfung teilzunehmen.

Bitte beachten Sie: Das Prüfungsverfahren muss bei der IHK zu Ende geführt werden, bei der es begonnen wurde- auch bei Wiederholungsprüfungen.

Hinweis

Hilfsmittel, Bearbeitungs- und Prüfungshinweise zur Prüfung

Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite des DIHK.

Wird auf „Gesetzestexte, insbesondere“ hingewiesen, bedeutet dies, dass Sie auch alle anderen unkommentierten Gesetzestexte, die Sie für hilfreich halten, zur Prüfung mitbringen dürfen. Die Aufgabenstellung geht von der Mitnahme ausdrücklich genannter Gesetzestexte und dem auf der Hilfsmittelliste jeweils beschriebenen Rechtsstand aus.

"Unkommentiert“ bedeutet auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen, Ergänzungen bzw. Lösungsschemata versehen dürfen. Ebenfalls nicht zulässig sind eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter.

Zulässige Bearbeitungen sind:

  • Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Überschriften von Paragrafen (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
  • Farbliche Markierungen mit Textmarkern o. ä.
  • Unterstreichungen
  • Verweise auf andere Stellen im Text (z. B. „§ 119 BGB“)

Selbst ausgedruckte Gesetzestexte von einschlägigen Plattformen mit juristischen Inhalten im Internet sind erlaubt, soweit es sich um unkommentierte Originaltexte handelt. Achten Sie auf die Hinweise der einzelnen Plattformen.

Achten Sie darauf, dass sich in Ihren Gesetzestexten keine unerlaubten Inhalte befinden. In der Regel erfolgen Kontrollen durch die Aufsichten.

Wir bitten Sie, von Fragen nach expliziten Büchern oder einzelnen Gesetzestexten abzusehen. Für eine Beantwortung ist das Angebot des Handels zu umfangreich, dazu kommen Aktualisierungen.

Bitte beachten Sie auch die Bearbeitungs- und Prüfungshinweise (PDF, nicht barrierefrei, 91 KB) zur Prüfung. 

Fragen und Antworten zum Ablauf der Prüfung

Webcode: P802