Güterkraftverkehr
Marktzugangsvoraussetzungen
Für die Beförderung von Gütern gegen Entgelt ist eine Genehmigung erforderlich. Die gewerbliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen unterliegt den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG).
Zu unterscheiden vom entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Güterverkehr ist der Werkverkehr, der nicht erlaubnispflichtig ist.
NEUREGELUNG SEIT 27. FEBRUAR 2026
Nationale Erlaubnisse laufen aus – Gemeinschaftslizenz wird Standard
Am 27. Februar 2026 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes in Kraft getreten. Dieses nimmt vor allem Anpassungen an geändertes Unionsrecht (Mobilitätspaket I) vor. Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland wird für den gewerblichen Güterkraftverkehr künftig grundsätzlich eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) erteilt. Noch im Umlauf befindliche nationale Erlaubnisse behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf ihrer Befristung. Eine unbefristete Erlaubnis bleibt bis zum Ablauf des 27. Februar 2036 gültig.
Dokumente
Externe Links
- Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 - Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers (https://eur-lex.europa.eu)
- Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 - Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (www.eur-lex.europa.eu)
- GüKG - Güterkraftverkehrsgesetz (www.gesetze-im-internet.de)
- GBZugV - Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (www.gesetze-im-internet.de)
- GüKVwV - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de)
- FeV - Fahrerlaubnis-Verordnung (www.gesetze-im-internet.de)
Hinweis
Diese Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie dienen einem ersten Überblick und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ansprechpartner
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Dagmar Müller
Verkehrliche Anhörverfahren
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Franziska Röder
Fachreferentin Nachhaltige Mobilität, Verkehr und Logistik
Webcode: P388