Sachkundeprüfung: Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK)
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Die seit dem 1. Januar 2013 in Kraft getretene Änderung der Gewerbeordnung sieht eine fachliche Berufszugangsregelung für Finanzanlagenfachleute (früher Finanzanlagenvermittler/innen) vor.
Am 1. August 2014 wurde mit § 34h Gewerbeordnung (GewO) ein neuer Erlaubnistatbestand für Honorar-Finanzanlagenberater in die Gewerbeordnung eingeführt. Honorar-Finanzanlagenberater unterliegen jetzt ebenso wie Finanzanlagenvermittler einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht.
Seitdem müssen Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleich gestellte Berufsqualifikation nachweisen. Durch die Sachkundeprüfung nach § 34f/h der Gewerbeordnung erbringt der Prüfling den Nachweis, über die zur Ausübung der in den §§ 34f + 34h genannten Tätigkeiten erforderliche fachspezifische Produkt- und Beratungskenntnisse zu verfügen.
In Bayern wird die Erlaubniserteilung und Registrierung nach §34f/h (mit Ausnahme des IHK-Bezirks Aschaffenburg) zentral von der IHK für München und Oberbayern durchgeführt. Informationen zum Erlaubnis-Verfahren finden Sie hier.
Prüfungstermine und Anmeldung
Pro Prüfungstermin kann nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern berücksichtigt werden.
Sie können sich für die Prüfung mit unserem PDF-Formular anmelden. (PDF, nicht barrierefrei, 210 KB)
Am Ende dieser Seite finden Sie zudem Dokumente mit weiteren Informationen zur Sachkundeprüfung.
Abmeldeverfahren und Rücktrittsregelungen
Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) zurücktreten. Bei Rücktritt von der Prüfung nach Versand der Prüfungseinladung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt während bzw. nach der Prüfung oder Nichterscheinen zur Prüfung wird eine Stornogebühr von 100 % der fälligen Gebühr erhoben. Diese Bedingung ist verbindlich und wird mit der Anmeldung anerkannt.
Lehrgänge zur Vorbereitung
Bekannte Lehrgangsangebote von regionalen und überregionalen Anbietern, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, können jederzeit über das Weiterbildungsinformationssystem (WIS) wis.ihk.de nachgefragt werden. Auch Lehrgangs- und Seminaranbieter können sich in dieser Datenbank eintragen. Diese Datenbank ist eine unvollständige, nicht wertende Nennung von Anbietern und stellt keine Empfehlung der IHK dar.
- Anmeldeformular Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann (PDF, 210 KB, nicht barrierefrei)
- Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) (PDF, 100 KB, nicht barrierefrei)
- Kostenübernahmeformular Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann (PDF, 77 KB, nicht barrierefrei)
- Prüfungsordnung Sachkundeprüfung Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) (PDF, 95 KB, nicht barrierefrei)
- Rahmenlehrplan SKP Finanzanlagenvermittler §34f/h (PDF, 215 KB, nicht barrierefrei)
Webcode: P865