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Ursprungszeugnisse

Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen oder bescheinigten Handelsrechnungen begleitet sind. Diese Dokumente werden aus sehr unterschiedlichen Gründen gefordert; sie spielen eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dienen der Preiskontrolle, der Überwachung von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Zwecken.

Zu den gesetzlichen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern (IHKs) – als Körperschaft des öffentlichen Rechts – gehört die Ausstellung von Ursprungszeugnissen für die Ausfuhr aus der Europäischen Union und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen.

Um sicherzustellen, dass die Ursprungszeugnisse und  Bescheinigungen ihren Wert im internationalen Handelsverkehr behalten und dass ihre internationale Anerkennung gewährleistet bleibt, verfahren die deutschen IHKs nach einheitlichen Grundsätzen.

Ausstellung und Hilfe beim Ausfüllen von Ursprungszeugnissen oder bescheinigte Handelsrechnungen können Sie auch im Exportschalter der IHK-Geschäftsstelle Erlangen oder im Exportschalter der IHK-Geschäftsstelle Fürth erhalten. 

Ansprechpartner

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