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ElektroG | Elektrogesetz

Mit der Einführung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) hat die Bundesregierung im März 2005 die EU-Richtlinie 2002/96/EG (WEEE-Richtlinie, von engl. Waste of Electrical and Electronic Equipment; deutsch: Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall) sowie die Direktive RoHS (Beschränkung der Schadstoffmengen in Elektro- und Elektronikgeräten) in nationales Recht umgesetzt.

Das ElektroG, oft auch als Elektrogesetz bezeichnet, regelt, wie elektronische Geräte gekennzeichnet, in Verkehr gebracht, zurückgenommen und entsorgt / recycelt werden müssen. Ziel ist es, die Menge an Schadstoffen in Elektronikprodukten zu reduzieren und gleichzeitig die Wiederverwendung von Altgeräten zu forcieren. Aus dem ElektroG ergeben sich für Hersteller, Händler, Verbraucher und Kommunen umfangreiche Pflichten, die von der Registrierung der Produkte über die korrekte Mülltrennung bis hin zur Rücknahme von Altgeräten in kommunalen Sammelstellen oder dem Einzelhandel. Bei Verstößen drohen Abmahnungen und Bußgelder.

Durch die teure Registrierung der Geräte bei einer "Gemeinsamen Stelle" (der Stiftung "Elektro-Altgeräte-Register EAR) und durch die teilweise langen Wartezeiten stellt das ElektroG insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine hohe Belastung dar. Betroffen sind auf Importeure von elektrischen und elektronischen Geräten.

Novellierte Fassung 2015

Im Oktober 2015 trat die novellierte Fassung des ElektroG (ElektroG2) in Kraft. Ursache für die Novellierung war die im August 2012 überabeitete EU-Richtlinie WEEE2. Durch die Neuordnung des ElektroG kommen insbesondere aus Groß- und Fachhändler sowie Distanzhändler (z.B. Online-Shops) neue Pflichten bei der Rücknahme von Altgeräten zu. Außerdem werden mehr Nachweise und Zertifizierungen eingeführt, was die Warenströme transparenter macht. Durch die Novellierung soll es Verbrauchern erleichtert werden, Altgeräte zurückzugeben, was wiederum die Recyclingquoten erhöhen soll.

Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen im ElektroG gibt das IHK-Merkblatt „Was ändert sich für Unternehmen durch die Novelle des ElektroG?“.

Elektro- und Elektronikgerätegebührenverordnung

Regelmäßig wird die Elektro- und Elektronikgerätegebührenverordnung (ElektroGGebV) aktualisiert. In dieser Verordnung finden sich genauere Angaben zu den Gebühren, die für einzelne Geräte fällig werden.

Hinweis

Kennzeichnung von Sammelstellen für Elektro-Altgeräte wird klar geregelt und bundesweit umgesetzt

Die am 6. November verabschiedete Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sorgt für mehr Übersicht: Künftig müssen Sammel- und Rücknahmestellen für ElektroAltgeräte bundesweit mit dem in der Novelle vorgegebenen Symbol „Elektrogeräte Rücknahme“ gekennzeichnet werden. Die Pflicht zur Kennzeichnung besteht bereits seit Längerem, neu ist jedoch, dass Verstöße künftig auch mit Bußgeldern geahndet werden können. Ziel ist es, Sammelstellen klar zu kennzeichnen, die Rückgabe zu vereinfachen und die Sammelmengen zu steigern. 

Ausgestaltung des bekannten Symbols nun klar definiert: Das Symbol „Elektrogeräte Rücknahme" existiert bereits seit mehreren Jahren und wird vielerorts verwendet, etwa an Wertstoff­höfen, kommunalen Sammel­stellen oder im Handel. Mit der Gesetzesnovelle wird ein stärkerer Einsatz der Kennzeichnung erwartet, insbeson­dere im Handel:

  • Der Gesetzgeber legt grundlegende technische Anforderungen für das Symbol fest – etwa zur Farbgestaltung, Darstellung und einheitlichen Verwendung. 
  • Händler müssen das Logo gut sicht- und lesbar im Eingangsbereich ihres Einzelhandelgeschäfts anbringen.
  • Online-Händler müssen es ebenfalls deutlich sicht- und lesbar in ihren digitalen Angeboten oder bei oder vor der Bestellung anzeigen.
  • Die Pflicht gilt ab 1. Januar 2026, mit einer Übergangsfrist bis zum Ablauf des 30. Juni 2026.

Das Symbol kann hier heruntergeladen werden:  Mediathek – Plan-E

Hinweis
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