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Geprüfte/r Bankfachwirt/in

Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden.

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung sollten Sie noch vor Lehrgangsbeginn und spätestens fünf Wochen vor dem Anmeldeschluss zur Prüfung, überprüfen lassen. Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §3 der Verordnung. (PDF, nicht barrierefrei, 68 KB)

Zur Überprüfung Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag (PDF, nicht barrierefrei, 68 KB) zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.

Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt zuständig ist.

Anmeldeformular zur Prüfung

Sie müssen erst Ihre Zulassung zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.

Beachten Sie, dass eine Anmeldung bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken nur für Teilnehmer möglich ist, deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mitelfranken liegt. 

Wichtig für eine Wiederholung/Wiederaufnahme: Sollten noch Prüfungsergebnisse ausstehen, warten Sie diese bitte ab, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden. Sie haben in jedem Fall noch die Möglichkeit an der nächstmöglichen Prüfung teilzunehmen. Die Prüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der Sie die Prüfung begonnen haben.

Bitte beachten Sie hierzu den Anmeldeschluss. Anmeldeformulare für weitere Prüfungstermine (PDF, nicht barrierefrei, 160 KB) gibt es aktuell noch nicht. Diese werden spätestens zwei Monate vor dem Anmeldeschluss hochgeladen. 

Prüfungstermine

Hier finden Sie die Prüfungstermine (PDF, nicht barrierefrei, 160 KB) und die dazugehörigen Anmeldeschlüsse.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg zurzeit 394,00 €.

  • Schriftliche Prüfung     340,00 €
  • Mündliche Prüfung       54,00 €

Bei Wiederholungsprüfungen/Wiederaufnahmeprüfungen wird die Gebühr anteilig berechnet, sie beträgt jedoch mindestens 40,00 €.

Der Anspruch auf die Prüfungsgebühr entsteht mit dem Eingang der Prüfungsanmeldung. Den Gebührenbescheid erhalten spätestens drei Wochen vor Prüfungsbeginn mit der Einladung zur Prüfung.

Fragen und Antworten zum Ablauf der Prüfung

Webcode: P820