Geprüfte/r Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen
Prüfungsverfahren, die nach der Verordnung vom 26. August 2008 begonnen worden sind, sind nach den Vorschriften der vorstehend bezeichneten Verordnung bis zum 31. Dezember 2028 zu Ende zu führen.
Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden.
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §2 der Verordnung. (PDF, nicht barrierefrei, 79 KB)
Zur Überprüfung Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag (PDF, nicht barrierefrei, 57 KB) zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.
Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt zuständig ist.
Anmeldeformular zur Prüfung
Sie müssen erst Ihre Zulassung zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.
Beachten Sie, dass eine Anmeldung bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken nur für Teilnehmer möglich ist, deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt.
Sollten Sie Prüfung schon einmal abgelegt haben, verwenden Sie bitte das Anmeldeformular für die nächstmögliche Wiederholungsprüfung/Wiederaufnahmeprüfung. (PDF, nicht barrierefrei, 107 KB)
Bitte beachten Sie hierzu den Anmeldeschluss. Dieser ist bei den Prüfungsterminen (PDF, nicht barrierefrei, 157 KB) aufgeführt. Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss. Anmeldeformulare für weitere Prüfungstermine gibt es aktuell noch nicht. Diese werden spätestens zwei Monate vor dem Anmeldeschluss hochgeladen.
Prüfungstermine
Hier finden Sie die Prüfungstermine (PDF, nicht barrierefrei, 157 KB).
Hilfsmittel, Bearbeitungs- und Prüfungshinweise zur Prüfung
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite des DIHK.
Wird auf „Gesetzestexte, insbesondere“ hingewiesen, bedeutet dies, dass Sie auch alle anderen unkommentierten Gesetzestexte, die Sie für hilfreich halten, zur Prüfung mitbringen dürfen. Die Aufgabenstellung geht von der Mitnahme ausdrücklich genannter Gesetzestexte und dem auf der Hilfsmittelliste jeweils beschriebenen Rechtsstand aus.
"Unkommentiert“ bedeutet auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen, Ergänzungen bzw. Lösungsschemata versehen dürfen. Ebenfalls nicht zulässig sind eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter.
Zulässige Bearbeitungen sind:
- Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Überschriften von Paragrafen (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
- Farbliche Markierungen mit Textmarkern o. ä.
- Unterstreichungen
- Verweise auf andere Stellen im Text (z. B. „§ 119 BGB“)
Selbst ausgedruckte Gesetzestexte von einschlägigen Plattformen mit juristischen Inhalten im Internet sind erlaubt, soweit es sich um unkommentierte Originaltexte handelt. Achten Sie auf die Hinweise der einzelnen Plattformen.
Achten Sie darauf, dass sich in Ihren Gesetzestexten keine unerlaubten Inhalte befinden. In der Regel erfolgen Kontrollen durch die Aufsichten.
Wir bitten Sie, von Fragen nach expliziten Büchern oder einzelnen Gesetzestexten abzusehen. Für eine Beantwortung ist das Angebot des Handels zu umfangreich, dazu kommen Aktualisierungen.
Bitte beachten Sie auch die Bearbeitungs- und Prüfungshinweise (PDF, nicht barrierefrei, 91 KB) zur Prüfung.
Fragen und Antworten zum Ablauf der Prüfung
Downloads
- Zulassung Fachwirte (PDF, 57 KB, nicht barrierefrei)
- Prüfungstermine (PDF, 157 KB, nicht barrierefrei)
- Informationen zur mündlichen Prüfung (PDF, 36 KB, nicht barrierefrei)
- Geprüfte/r Fachwirt/in Versicherungen und Finanzen (PDF, 79 KB, nicht barrierefrei)
- antrag-auf-zweitschrift-fuer-weiterbildungspruefungen.pdf (PDF, 244 KB, nicht barrierefrei)
- Bearbeitungshinweise_und_Pruefungshinweise.pdf (PDF, 91 KB, nicht barrierefrei)
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