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Bescheinigungen Außenwirtschaft

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken stellt Ihren Unternehmen Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr aus. Bei der Ausfuhr von Waren aus der Europäischen Union (EU) werden ggf. Anmeldungen und Dokumente von der Zollverwaltung, vom Bestimmungsland der Ware oder vom Käufer verlangt. Diese Dokumente werden aus sehr unterschiedlichen Gründen gefordert; sie spielen eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dienen der Preiskontrolle, der Überwachung von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Zwecken.

Erklärvideo: Ursprungszeugnisse

Ein Ursprungszeugnis ist ein amtliches Dokument, das im internationalen Warenverkehr den Ursprung einer Ware bescheinigt. Es dient als Nachweis für Zollbehörden im Importland und kann wichtig sein, um Handelsvergünstigungen oder Zollermäßigungen in Anspruch zu nehmen oder um Einfuhrbeschränkungen einzuhalten. In Deutschland sind die Industrie- und Handelskammern (IHKs) für die Ausstellung dieser Ursprungszeugnisse zuständig. Die IHKs prüfen die Angaben der Unternehmen zu Produktion, Verarbeitung oder Herkunft der Ware und bestätigen diese offiziell. Wie Ursprungszeugnisse genau funktionieren, erfahren Sie in unserem Erklärvideo.

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Erklärvideo: Carnet ATA

Ein Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument, das eine vereinfachte und abgabenfreie Ein- und Ausfuhr von Waren ermöglicht. Es wird insbesondere für Ausrüstung für Mitarbeitende, Ausstellungsstücke für Messen und für Warenmuster genutzt. Die Industrie- und Handelskammern bürgen für die Einhaltung der Zollbestimmungen. Sie möchten mehr zum Carnet ATA erfahren? Unser Erklärvideo zeigt, wie genau ein Carnet ATA in der Praxis genutzt wird.

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