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Gesetzlicher Mindestlohn

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Frank Wildner

Frank Wildner

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Am 16. August 2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Bestandteil dieses Gesetzes ist auch das Mindestlohngesetz (MiLoG), das ab dem 1. Januar 2015 in Deutschland einen flächendeckenden und branchenunabhängigen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde vorschrieb. Seitdem wurde der Mindestlohn mehrfach angehoben und liegt seit 1. Oktober 2022 bei 12 Euro.

Der Deutsche Bundestag hatte am 3. Juni 2022 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde zugestimmt. Die vorherigen Anhebungsschritte waren durch eine Mindestlohnkommission vereinbart worden, die auch künftig über weitere Erhöhungen befinden soll.

Ebenfalls zum 1. Oktober wurde die Entgeltgrenze für „Minijobs“ von 450 auf 520 Euro im Monat angehoben und dynamisch gestaltet, um bei steigendem Mindestlohn jeweils eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu ermöglichen. Der Übergangsbereich der „Midijobs“ steigt von 1300 auf 1600 Euro an. Zudem wurde die Beitragslastverteilung geändert: Arbeitnehmer in „Midijobs“ werden entlastet und Arbeitgeber belastet.

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt für Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Wohnsitz. Ausnahmen bestehen unter anderem für Auszubildende, bestimmte Praktikumsverhältnisse oder Kinder und Jugendliche. Weitere Detailinformationen (Ausnahmen, Übergangsfristen, Berechnung, Überwachung) finden Sie unter den nachfolgenden Links.

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