Gesetzlicher Mindestlohn
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Am 16. August 2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Bestandteil dieses Gesetzes ist auch das Mindestlohngesetz (MiLoG), das ab dem 1. Januar 2015 in Deutschland einen flächendeckenden und branchenunabhängigen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde vorschrieb. Seit 1. Januar 2017 betrug der Mindestlohn 8,84 Euro brutto und seit 1. Januar 2019 brutto 9,19 Euro je Zeitstunde.
Seit 1. Januar 2022 beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro brutto je Zeitstunde.
Zum 1. Juli 2022 soll er planmäßig auf 10,45 Euro brutte je Zeitsunde steigen.
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt für Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Wohnsitz. Ausnahmen bestehen unter anderem für Auszubildende, bestimmte Praktikumsverhältnisse oder Kinder und Jugendliche. Weitere Detailinformationen (Ausnahmen, Übergangsfristen, Berechnung, Überwachung) finden Sie unter den nachfolgenden Links.
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