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Wie fördert der Staat das Auslandsgeschäft?

Fördermittel des Bundes
Die KfW Mittelstandsbank bietet im Rahmen des Programms „Unternehmerkredit Ausland“ langfristige, zinsgünstige Kredite zur Finanzierung von Investitionen im Ausland an. Finanziert werden u.a. langfristige Investitionen, der Kauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen sowie Kosten, wie sie etwa bei der Vorbereitung eines Auslandsvorhabens anfallen. Bei Joint Ventures deutscher Unternehmen innerhalb der EU können die Kosten von der KfW mitfinanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt in der Regel fünf Mio. Euro (www.kfw.de).

Fördermittel des Freistaates Bayern
Die LfA Förderbank Bayern unterstützt Unternehmen, die mit der Investition die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Bayern sichern. Mit Darlehen und Bürgschaften werden Investitionen im Ausland gefördert. Dazu gehören Beteiligungen und Joint Ventures mit maßgeblicher bayerischer Beteiligung, die Gründung von Tochtergesellschaften, der Erwerb von Firmenimmobilien, bauliche und maschinelle Investitionen und die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie immateriellen Gütern und eines ersten Warenlagers. Außerdem wird die Finanzierung von Auslandsaufträgen unterstützt (www.lfa.de).

Förderung in den EU-Beitrittsländern
Die neuen EU-Mitgliedsstaaten in Mittelost- und Osteuropa bieten schon seit längerem nationale Zuschüsse sowie Steuererleichterungen für Investitionsvorhaben an. In jedem der EU- Länder wurde eigens dazu eine Investitionsagentur gegründet.

Das Beispiel Ungarn: Die ungarische Regierung fördert Unternehmen und Investitionen mit verschiedenen Steuerermäßigungen, Zuschüssen sowie Darlehen. Konkrete Instrumente sind u.a. geringere Körperschaftsteuer bei Investitionsprojekten oder Steuerermäßigungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie für die Beschäftigung von Arbeitslosen. Außerdem wurden zahlreiche spezielle Förderprogramme für Unternehmensentwicklung, Energieeinsparung, Qualifizierung oder für die Schaffung neuer Arbeitsplätze aufgelegt. Bei der Mehrheit der Programme sind nur Gesellschaften mit Sitz in Ungarn antragsberechtigt.

Fördermitteldatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums im Internet: www.bmwa.bund.de.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2005, Seite 35

 
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