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Corona-Überbrückungshilfe

Förderung verlängert

Der Bund unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bis Dezember 2020 weiter mit Corona-Überbrückungshilfen. Außerdem gibt es in der zweiten Phase (Fördermonate September bis Dezember) im Vergleich zu Phase 1 (Fördermonate Juni bis August) verbesserte Konditionen.

Das Programm richtet sich wie bisher an mittelständische Betriebe aller Branchen, die starke Umsatzeinbußen erlitten haben, weil sie Corona-bedingt ganz oder teilweise schließen mussten oder weil sie strenge Auflagen zu beachten hatten. Gewährt werden Zuschüsse zu den Fixkosten.

Hinsichtlich der Antragsberechtigung und der Förderhöhe gibt es in Phase 2 nun folgende Verbesserungen:

  • Bisher konnten Unternehmen die Förderung beantragen, die im Vergleich zu April und Mai 2019 einen Umsatzrückgang von durchschnittlich mindestens 60 Prozent nachweisen konnten. Dieses starre Kriterium wurde jetzt gelockert. Künftig können alle Unternehmen Überbrückungshilfe beantragen, die entweder im Zeitraum April bis August einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr oder die in zwei zusammenhängenden Monaten innerhalb dieses Zeitraums einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent registriert haben.
  • Bei der Förderhöhe werden die Deckelbeträge für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern von 9 000 Euro und 15 000 Euro ersatzlos gestrichen.
  • Die Staffelung für die Erstattung der Fixkosten wurde verbessert. Diese können nun je nach Umsatzeinbruch bis zu 90 Prozent erstattet werden.
  • Die Personalkostenpauschale wurde von zehn auf 20 Prozent erhöht.
  • Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Die Überbrückungshilfe des Bundes hat ein Volumen von 24,6 Mrd. Euro. Die Abwicklung des Programms erfolgt in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern, nur dort können die Anträge für die Förderphase 2 der Überbrückungshilfe online gestellt werden. Die Unternehmen können die Anträge nicht selbst stellen, dazu sind ausschließlich Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer berechtigt. Die Antragsfrist für die Phase 1 ist bereits abgelaufen, es können keine Anträge mehr nachträglich gestellt werden.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erklärte, mit der Senkung und Flexibilisierung der Eintrittsschwelle könne nun auch gezielt Unternehmen geholfen werden, die die Folgen der Corona-Pandemie erst zeitverzögert spüren. Zudem würden jetzt die ganz kleinen Unternehmen bessergestellt. Aiwanger hob in diesem Zusammenhang die „hochprofessionelle Arbeit“ der IHK für München und Oberbayern hervor. Die IHK-Organisation hatte sich beim Bund erfolgreich für Verbesserungen bei der zweiten Phase der Überbrückungshilfe eingesetzt, beispielsweise was die Ausgestaltung der Schwellenwerte und Förderbeiträge angeht.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2020, Seite 43

 
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