Bayerische Unternehmen können jetzt auch Energie-Härtefallhilfen für das vergangene Jahr 2022 beantragen.
Bisher war das nur für das laufende Jahr 2023 möglich. Antragsberechtigt sind existenzbedrohte kleine und mittlere Betriebe, die 2022 von einer Verdoppelung der Energiepreise betroffen waren. Voraussetzungen sind für 2022 ein Vorsteuerverlust und für 2023 eine erwartete Aufzehrung des Gewinns. Erstattet werden die Mehrkosten aller relevanten Energieträger, soweit sie über eine energiepreisbedingte Verdoppelung im Betrachtungszeitraum hinausgehen. Die Hilfe beträgt maximal die Höhe des Vorsteuerverlusts, bei inhabergeführten Unternehmen wird außerdem ein fiktiver Unternehmerlohn (wenn 2022 kein Geschäftsführergehalt ausbezahlt worden ist) in Höhe des individuellen Pfändungsfreibetrags angesetzt (mindestens 2 000 Euro monatlich).