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Ausbildungsberufe

Neue Berufsbilder kommen

Gärtner mit Tablet © aekachai/AdobeStock

In diesem Jahr werden der Ausbildungsberuf „Industriekaufmann/- frau“ sowie die Umweltberufe modernisiert.

Gemeinsam ist den modernisierten Berufen, dass die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie digitalisierte Arbeitswelt mehr Gewicht bekommen (sogenannte Standard-Berufsbildpositionen). Die neuen Berufsbilder treten alle zum 1. August 2024 in Kraft. Ausbildungsverträge, die schon abgeschlossen wurden und nach diesem Stichtag beginnen, behalten ihre Gültigkeit. Sie müssen lediglich mit einem Nachtrag angepasst werden. Ausbildungsverhältnisse, die davor begonnen haben oder beginnen, werden noch gemäß den bisherigen Ausbildungsordnungen zu Ende geführt.

Eigentlich sollten auch die insgesamt 19 Bauberufe modernisiert werden. Doch der geplante Erlass der neuen Verordnungen für diese Ausbildungsberufe wird nach aktueller Information des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e. V. vorerst nun doch nicht erfolgen. Das In-Kraft-Treten der Verordnungen zum 1. August 2024 ist somit ungewiss.

Industriekaufmann/-frau: Dieser wichtige Ausbildungsberuf behält seine bisherige Bezeichnung und auch die bewährte Ausrichtung wird fortgeführt. Er ist weiterhin als sogenannter Monoberuf mit Einsatzgebieten strukturiert, die Regelausbildungsdauer beträgt wie bisher 36 Monate. Die modernisierte Ausbildungsverordnung wird voraussichtlich im März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Lernziele sind allgemein und technikoffen formuliert, sodass sich die zahlreichen Branchen und Unternehmen, die in diesem Beruf ausbilden, darin wiederfinden. In der ersten Ausbildungshälfte stehen u. a. folgende Themen auf dem Ausbildungsplan: Arbeitsvorbereitung, Logistik und Lager, Beschaffung, Marketing, Vertrieb, Personal sowie kaufmännische Steuerung und Kontrolle. Neu aufgenommen werden Inhalte aus den Feldern digitale Geschäftsprozesse, Kommunikation und Zusammenarbeit, projektorientiertes Arbeiten und Internationales. Neu ist zudem die sogenannte gestreckte Abschlussprüfung: Zur Mitte der Ausbildung wird Teil 1 der Abschlussprüfung abgelegt, die mit 25 Prozent für die Endnote gewichtet wird. Zum Ende der Ausbildung steht dann Teil 2 der Prüfung an – wie bisher mit einem schriftlichen und einem mündlichen Teil (berufstypische Fachaufgabe im jeweiligen Einsatzgebiet).

Umwelttechnische Berufe: Zum 1. August 2024 treten die Verordnungen für die vier modernisierten Berufe im Umweltbereich in Kraft (laut Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 22. Dezember 2023). Die Berufe wurden mit neuen Bezeichnungen versehen und inhaltlich modernisiert:

  • Umwelttechnologe/-in für Wasserversorgung
  •  Umwelttechnologe/-in für Abwasserbewirtschaftung
  •  Umwelttechnologe/-in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
  •  Umwelttechnologe/-in für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen (Schwerpunkt: Rohrleitungsnetze oder Industrieanlagen)

Während die ersten beiden Berufe in der öffentlichen Verwaltung ausgebildet werden, sind die beiden anderen Berufe auch in der gewerblichen Wirtschaft angesiedelt. Weitere wichtige Neuerung: Es wird die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt (erster Teil zur Mitte der Ausbildung, zweiter Teil an deren Ende).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2024, Seite 51

 
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