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Auslandshandelskammern

Ausländische Abschlüsse anerkennen lassen

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Ausländische Fachkräfte können sich in einigen Ländern schon bei der Auslandshandelskammer vor Ort über die Anerkennung ihrer Abschlüsse informieren.

Die deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) engagieren sich als Anlaufstellen rund um das Thema Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

Damit können Fachkräfte schon in ihrem Heimatland tätig werden, um ihre Abschlüsse auf Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden deutschen Abschluss prüfen zu lassen. Das neue Projekt „ProRecognition“ soll die AHKs dabei unterstützen, diese Beratungsleistung auszubauen. Es wird von der DIHK Service GmbH koordiniert und vom Bundesbildungsministerium gefördert.

Ausländische Fachkräfte können sich an ausgewählten AHK-Standorten über ihre Anerkennungschancen informieren und Unterstützung bei der Antragsstellung erhalten. In der neuen, bis 2027 laufenden dritten Projektphase wird die Beratung bei den AHKs in Ägypten, Algerien, Brasilien, Indien und Kolumbien fortgeführt. Neu begonnen wird sie in Indonesien, Marokko, auf den Philippinen und in der Türkei. Seit im Jahr 2012 das Anerkennungsgesetz in Kraft getreten ist, haben Fachkräfte mit einer ausländischen beruflichen oder akademischen Qualifikation einen rechtlichen Anspruch darauf, dass ihre Qualifikation auf Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden deutschen Abschluss geprüft wird.

www.dihk-service-gmbh.de
(Suchbegriff „ProRecognition“)

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2024, Seite 19

 
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