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Sichere Unterschrift

Digitale Signatur bei der IHK beantragen

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Ob Ausschreibungen des Bundes, Emissionshandel oder der vom Wirtschaftsprüfer erstellte Jahresabschluss als EDokument: Ohne anerkannte digitale Unterschrift geht im Geschäftsleben fast nichts mehr.

Dafür gibt es die „Qualifizierte Elektronische Signatur“ (QES). Diese digitale Signatur entspricht rechtlich der eigenhändigen Unterschrift, auch wenn sie sie optisch nicht abbildet. Vielmehr beweist sie über eine mathematische Funktion, dass der Absender und der Inhalt der Nachricht echt sind. Mit Hilfe einer digitalen Signaturkarte und einem Kartenlesegerät wird die QES auf dem gewünschten Dokument aufgebacht. Beantragt werden kann diese Signaturkarte bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken. Für die Nutzung der digitalen Signatur werden ein Kartenlesegerät der Klasse 3, ein USB-Anschluss sowie eine spezielle Software benötigt.

Das Procedere ist einfach: Der Kundenservice der IHK versendet auf Anfrage eine E-Mail mit allen Informationen und notwendigen Formularen zur Beantragung der Karte. Liegen alle Unterlagen im Original vor, erfolgt – nach Terminvereinbarung – vor Ort bei der IHK die Identifizierung mit einem Ausweisdokument. Die IHK überstellt die Unterlagen anschließend an D-Trust, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe. Diese versendet die Karte, die Zugangsdaten und die Rechnung an den Antragsteller.

Die digitale Signaturkarte ist in verschiedenen Varianten erhältlich: Die Einzelsignaturkarte für Firmenmitarbeiter etwa ist zwei Jahre gültig. Ohne Firmennamen ist sie auch privat nutzbar. Eingesetzt wird die digitale Signatur u. a. für diese Anwendungen:

Sachverständige benötigten bislang die IHK-Signaturkarte für Sachverständige, um Gutachten an die Justiz zu übermitteln. Das ist seit Kurzem direkt über das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) möglich, das durch eine spezielle Identifikation einen sicheren Übermittlungsweg darstellt. Die digitale Signatur wird zur eigenen Sicherheit für die Übermittlung von Gutachten an Privatpersonen weiter empfohlen.

Abfallnachweise: Unabdingbar ist die „Qualifizierte Elektronische Signatur“ bei der Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV). Daran nimmt automatisch teil, wer mit gefährlichen Abfällen zu tun hat.

E-Vergabe: Die öffentliche Verwaltung vergibt die meisten Aufträge per E-Vergabe. Bieter müssen ihre Angebote in der Regel mit einer QES versehen.

Emissionshandel: Im europäischen Emissionshandel müssen Firmen ihre Emissionsberechtigungen online beantragen und bekommen sie per elektronischem Bescheid zugeteilt. Abgesichert wird die Kommunikation zwischen Anlagenbetreibern und der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) mittels QES. Die Expertinnen und Experten der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der DE-Coda GmbH bieten dazu kostenfreie Webinare an. Beim nächsten Webinar (Donnerstag, 27. Juni 2024, 11 bis 12 Uhr) geht es um das Thema „QES im nationalen Emissionshandel“ (www.de-coda.de/aktuelles).

Terminvereinbarung: IHK-Kundenservice Kathrin Erhardt-Gesell, Tel. 0911 1335-1335 kundenserivce@nuernberg.ihk.de

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2024, Seite 11

 
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