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Ausfuhrgenehmigungen

 

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Dipl.-Kfm. Rainulf Pichner

Dipl.-Kfm. Rainulf Pichner

Leiter Kompetenzzentrum Zoll, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Internationales Vertragsrecht Tel: +49 911 1335 1395
Ulrich Wohlrab

Ulrich Wohlrab

Carnet A.T.A.-Ausstellung Tel: +49 911 1335 1362

Nach deutschem Außenwirtschaftsrecht ist der Außenwirtschaftsverkehr grundsätzlich frei  (Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs). Aufgrund gesetzlicher oder verordnungsrechtlicher Anordnung können für außenwirtschaftliche Vorgänge, wie die Ausfuhr von Waren, Genehmigungen erforderlich werden.

Das Erfordernis von Ausfuhrgenehmigungen ergibt sich konkret aus den §§ 5 bis 6b Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Die wesentlichen Genehmigungstatbestände sind in der AWV und zwar für Ausfuhren aus dem Wirtschaftsgebiet und für Ausfuhren aus dem Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union, unter Verweisung auf die einschlägigen Bestimmungen der EG-Verordnungen, geregelt.

Für welche Waren konkret eine Genehmigung erforderlich ist, ist aus der Ausfuhrliste zu ersehen. Weitere Informationen können über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn eingeholt werden.

Um exportorientierten Unternehmen den Überblick zu erleichtern, gibt es nun eine Sanktions-Landkarte der Europäischen Union. Die Internetseite bietet eine übersichtliche grafische Darstellung der von Sanktionen betroffenen Länder sowie eine Auflistung aller Maßnahmen, betroffener Güter, Firmen und Personen. Zudem sind die entsprechenden Rechtsakte der Europäischen Union verlinkt.

 
 
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