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INQA-Coaching

Förderprogramm für moderne Personalpolitik

Schneller, weiter, digitaler: Die Arbeitsrealität wandelt sich auch in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) rasant. Hier greift INQA-Coaching unter die Arme. Als zentrales Angebot von INQA unterstützt es Betriebe dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. So hilft INQA-Coaching Unternehmen, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können. Das stärkt die Resilienz, hält sie wettbewerbsfähig und sichert Fachkräfte.

INQA-Coaching baut auf den Praxiserfahrungen des Vorgängerprogramms unternehmensWert:Mensch auf. Es wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Förderzeitraum: 2023–2027.

Für die Region Mittelfranken ist die INQA-Beratungsstelle: 

Industrie- und Handelskammer zu Coburg
Schloßplatz 5
96450 Coburg
Doris Köhler
Telefon: 09561/7426-23, 09561/7426-15
E-Mail:doris.koehler(at)coburg.ihk.de

Worum geht es beim INQA Coaching?

Das Programm fördert beteiligungsorientierte Beratungsprozesse, die den Menschen als Ausgangspunkt für nachhaltige betriebliche Veränderungsprozesse in den Mittelpunkt stellen. In den Beratungsprozessen sind deshalb explizit sowohl die Unternehmensleitungen und Führungskräfte als auch die Mitarbeitenden einzubeziehen. Hierdurch wird eine höhere Akzeptanz in der Belegschaft gefördert und damit eine nachhaltige Wirkung der Maßnahmen sichergestellt.

Für die Begleitung eines betrieblichen Lern- und Entwicklungsprozesses wird ein Coaching von maximal zwölf Beratungstagen gefördert. Hierfür kann das KMU gemeinsam mit den Beschäftigten einen Beratungscheck im Sinne dieser Richtlinie in Anspruch nehmen.

Es können nur Beratungsleistungen gefördert werden, die

  • durch für das Programm INQA-Coaching autorisierte Coaches durchgeführt werden. Eine Unterbeauftragung bzw. Subunternehmerschaft von Coaches ist nicht gestattet,
  • nach Maßgabe der methodischen Vorgaben unter Einbeziehung der Beschäftigten durchgeführt werden,
  • auf einen personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarf bezogen sind, der im Zusammenhang mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen innerhalb des Betriebs steht.

Das Coaching erfolgt ausschließlich auf der Grundlage einer spezifischen agilen Methode.

Das Konzept beinhaltet zugleich ein Rollenkonzept, das einen Lenkungskreis, ein Lab-Team und eine Verantwortliche bzw. einen Verantwortlichen des Lab-Teams vorsieht.

Der Lenkungskreis setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Geschäftsführung und der Beschäftigten zusammen, setzt die zentralen Themen und bewertet den Fortschritt des angestoßenen Veränderungsprozesses.

Das Lab-Team setzt sich aus Beschäftigten der relevanten Organisationseinheiten zusammen und entwickelt die Gestaltungslösungen. Die bzw. der Verantwortliche des Lab-Teams ist die/der zentrale Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für den Coach und den Lenkungskreis und treibt den Prozess im Lab-Team voran.

Der Prozess gliedert sich in eine Initial-, eine Innovations- und eine Lernphase:

  • In der Initialphase werden die Themenfelder und Ziele definiert, das Lab-Team bestimmt und ein Kick-off-Workshop durchgeführt.
  • In der Innovationsphase wird das Arbeitsprogramm in definierten Arbeitsphasen im Unternehmen umgesetzt und gegebenenfalls schrittweise weiterentwickelt. Zu Beginn und zum Abschluss der definierten Arbeitsphasen findet jeweils eine moderierte Planungs- bzw. Auswertungssitzung mit dem Coach statt.
  • In der Lernphase werden die Ergebnisse gemeinsam ausgewertet. Sie sollen als Grundlage für eine eigenständige Fortführung des Innovationsprozesses im Betrieb dienen.

Die detaillierten methodischen Vorgaben werden auf der Internetseite www.inqa.de veröffentlicht.

Durchführungsberechtigt werden ausschließlich Coaches sein, die für das Programm INQA-Coaching autorisiert sind.

Wer kann es beantragen?

Antragsberechtigt für eine beteiligungs- und prozessorientierte Beratung sind rechtlich selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen, die

  • ihren Sitz und ihre Arbeitsstätte in Deutschland haben,
  • zum Zeitpunkt der Scheckvergabe seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen,
  • im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung mindestens eine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bzw. einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit (Jahresarbeitseinheit, JAE) hatten,
  • weniger als 250 Beschäftigte (in JAE) haben und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielten.

Was wird gefördert?

Beim INQA-Coaching können KMUs einen Zuschuss zu den INQA-Coaching-Kosten erhalten. Folgendes gilt laut Förderrichtlinie:

  • Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschusses: pro Beratungstag 80 % (ESF Plus- und Bundesmittel – je 40 %).
  • Förderfähig sind maximal zwölf Beratungstage à acht Stunden – aufteilbar auf mehrere Tage.
  • Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt maximal 1200 Euro netto.
  • Nebenkosten, wie z. B. Fahrtkosten, Verbrauchsmaterial etc., sind nicht zuwendungsfähig.
  • Das Coaching muss innerhalb von sieben Monaten nach Ausgabe des Beratungsschecks abgeschlossen sein.
  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Coachings ist ein durch die IBS im Rahmen einer INQA-Beratung ausgestellter Beratungsscheck, der den Beratungsumfang und eine Empfehlung zu den Handlungsschwerpunkten enthält. Mit der Ausgabe des Beratungsschecks ist generell der vorzeitige Vorhabenbeginn zugelassen. Der vorzeitige Vorhabenbeginn ist eine rechtlich nicht verbindliche Absichtserklärung und erfolgt auf Risiko des Antragstellenden.
  • Die Förderung der Beratungsleistung folgt dem Erstattungsprinzip. Das bedeutet, die Unternehmen gehen in Vorleistung und müssen die Kosten des Coachings zunächst komplett aus Eigenmitteln begleichen. Die Erstattung der Beratungskosten erfolgt erst nach Abschluss des Coachings und vollständiger Prüfung der formellen Voraussetzungen sowie der nachzuweisenden Ergebnisse des Coachings durch die Bewilligungsbehörde Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See.
  • Der Antrag muss bei der DRV KBS (siehe Nummer 7) innerhalb eines Zeitraums von einem Monat nach Beendigung des Coachings eingehen, sofern die sieben Monate für das Coaching ausgeschöpft wurden.

Weitere Vorgaben finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.

Welche Funktion haben die INQA-Beratungsstellen (IBS)

Die IBS sind zentrale Anlaufstellen des Programms und haben schwerpunktmäßig folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Durchführung einer neutralen und bundesweit einheitlichen Beratung zur ganzheitlichen Analyse des personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen betrieblichen Veränderungsbedarfs, der im Zusammenhang mit durch den digitalen Strukturwandel bedingten Transformationen im Betrieb steht. Insbesondere muss die IBS prüfen, ob der Betrieb bereit sowie arbeitsorganisatorisch in der Lage ist, einen beteiligungsorientierten Prozess nach den in der Richtlinie beschriebenen methodischen Vorgaben umzusetzen.
  • Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit. Gegebenenfalls Verweis auf andere regionale oder landesweite Beratungs- und Unterstützungsangebote.
  • Bei Bedarf Ausstellung eines Beratungsschecks.
  • Verweis der KMU auf den Coaching-Pool auf der Internetseite des Programms für die Auswahl der Coaches.
  • Die IBS stellen den KMU im Rahmen der INQA-Beratung Informationen und Unterlagen zum Antrags- und Abrechnungsverfahren zur Verfügung und unterstützen die KMU bei allen administrativen Vorgängen.
  • Durchführung eines Ergebnisgesprächs mit den KMU in der Regel drei bis sechs Monate nach erfolgtem Coaching.
  • Vernetzung der teilnehmenden KMU und Aufbau regionaler Unternehmens-Netzwerke zur gemeinsamen Reflexion des Change-Prozesses, zum Austausch von „Good Practice“ und zum Voneinander-Lernen.
  • Verweis auf weitere regionale und gegebenenfalls landesweite Beratungs- und Unterstützungsangebote für KMU für die Umsetzung der Maßnahmen.

Für die Unternehmen aus Mittelfranke steht die IHK Coburg als INQA-Beratungsstelle (IBS) zu Verfügung (siehe oben).

Förderung

INQA-Coaching ist ein ESF Plus-Programm der ESF Plus-Förderperiode 2021 – 2027. Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Programme und Projekte in Deutschland.

Ansprechpartner

Webcode: P1215