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Klimaschutz | CO2-Bepreisung

Reduce Co2 Emissions concept. Carbon reduction icon on wooden cube for decrease CO2. Carbon neutral, Net Zero, Climate change, Sustainable energy, Carbon footprint, environmental problems, neutrality,
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Deutschland und die EU haben sich im internationalen Vergleich ambitionierte CO2- Reduktionsziele gesetzt. Allerdings sind die für den Klimaschutz ergriffenen Maßnahmen teils durch eine bürokratische Detailregelung für die Wirtschaft geprägt. Klimapolitische Maßnahmen werden zudem bislang häufig ohne ausreichende Rücksicht auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ergriffen. 

 

Im Fokus der Klimapolitik sollte eine zügige sowie ökonomisch und ökologisch effiziente Erreichung der Klimaschutzziele stehen. 

Klimaschutzpolitik kann schnell unwirksam werden, wenn sie zu „Carbon Leakage“ und zur Verlagerung von Wertschöpfungsketten ins Ausland führt. Denn trotz des Pariser Übereinkommens ergreifen internationale Wettbewerber der EU bisher kaum vergleichbare Klimaschutzmaßnahmen. Ein wirksamer und unbürokratischer Carbon Leakage-Schutz ist neben ausreichend klimaneutralen Alternativen für die grüne Transformation der Industrie unabdingbar. 

Information

CO2-Grenzausgleich der EU: CBAM in der Praxis

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) ergänzen und sicherstellen, dass für Importe die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt wurden. So soll "Carbon Leakage" verhindert werden, das durch das höhere klimapolitische Ambitionsniveau der EU im globalen Vergleich entsteht. Einen CBAM-Report abzugeben ist für betroffene Unternehmen mit großem Aufwand verbunden. Betroffen sind Unternehmen. 

Welche Produkte sind von CBAM beim Import in die EU betroffen: 

  •  CBAM Self Assessment Tool (Excel) der Europäischen Kommission
  • Übersicht der betroffenen Waren: Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956
  • Ausgenommen sind bisher Kleinmengen, deren Gesamtwert der CBAM-Waren in der Sendung 150 Euro nicht übersteigt. Geplant ist ab 2026 eine jährliche Bagatellschwelle von 50 Tonnen importierter CBAM-Güter. Die EU-Kommission hat im Februar 2025 im Rahmen des Omnibus-Verfahrens ( Omnibuspaket I (Dokument COM 2025 87 final)) Erleichterungen vorgeschlagen.

Hilfestellung beim Reporting bieten:

Aktuelle Informationen, auch zum Omnibus-Paket der EU, veröffentlichen

Die Grundlagen bilden die Verordnung (EU) 2023/956  und die CBAM-Durchführungsverordnung 2023/1773.

 

Information
IHK-AnwenderClub Energie | Klima Themen-Netzwerk

Der IHK-AnwenderClub „Energie | Klima“ unterstützt den gegenseitigen Informations-, Erfahrungs- und persönlichen Gedankenaustausch zum Thema Innovationsmanagement. 

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Klimaanpassung in Unternehmen

Die Anpassung an den Klimawandel stellt für viele Unternehmen eine bisher unter-schätzte Herausforderung dar. Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat eine praxisnahe Handlungshilfe zur Klimaanpassung in Unternehmen erstellt, in der gezeigt wird, wie Unternehmen sich gezielt an die Folgen des Klimawandels anpassen können. Die Möglichkeiten reichen von Verschattung, Dämmung und Innenraumbegrünung über Entsiegelung und Versickerungsmulden bis hin zu Produktanpassungen und robusten Lieferketten:

Klimaanpassung: Risiken senken und Chancen nutzen - IZU (bayern.de)

Ein im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz entwickelte Klimacheck unterstützt Unternehmen bei der Identifikation klimabedingter Risiken und der Entwicklung erster Ansätze zum Umgang mit diesen Risiken. Der Klimacheck richtet sich dabei explizit an mittelständische Unternehmen des produzierenden Gewerbes, kann aber auch in anderen Geschäftsbereichen, etwa der Logistik, angewandt werden.

Handlungshilfen zum betrieblichen Klimaschutz

Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat neue Handlungshilfen für den betrieblichen Klimaschutz erstellt. Diese unterstützen Unternehmen im ersten Schritt bei der Erstellung einer Klimabilanz und Klimastrategie. Im zweiten Schritt wird die Etablierung eines Klimamanagements erklärt und mit konkreten Beispielmaßnahmen verdeutlicht. Die Handlungshilfen zeigen aufeinanderfolgend den ganzen Prozess auf und sind als Einsteiger- und Fortgeschrittenen-Version verfügbar:

https://www.umweltpakt.bayern.de/management/aktuelles/3693/izu-handlungshilfen-zum-betrieblichen-klimaschutz

Rückblick: IHK-Fachforum „Klimaschutzmanagement: CBAM auf den letzten Metern“

Zum Thema Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) kamen am 24.3.2025 ca. 60 Teilnehmende in der IHK Nürnberg für Mittelfranken zusammen, um sich zu informieren und über einen praxistauglichen Umgang mit in Unternehmen zu diskutieren.  

CBAM ist ein Instrument der EU-Klimapolitik, das Unternehmen dazu verpflichtet, die Treibhausgas (THG)-Emissionen von importierten Waren zu berücksichtigen. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die Klimaziele der EU zu unterstützen.  

Unternehmen, die Waren aus Ländern außerhalb der EU importieren, müssen ab 2026 den THG-Ausstoß von emissionsintensiven Produkten nachweisen und Zertifikate zum Ausgleich des CO2-Fußabdrucks erwerben. Dies betrifft insbesondere Industrien wie Stahl, Zement, Düngemittel und Aluminium. 

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Lieferketten und Produktionsprozesse überprüfen müssen, um den Treibhausgas-Ausstoß der importierten Produkte korrekt zu erfassen und zu melden. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit CBAM ist entscheidend, um künftige Kosten und bürokratische Hürden zu minimieren.  

Die Veranstaltung hat Handlungsempfehlungen zum praktischen Umgang mit den Verpflichtungen vermittelt und bei der Risikoabwägung unterstützt. Fachliche Expertise aus rechtlicher Perspektive boten Lars Hillmann und Dr. Hartmut Henninger von der Catwyk Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG. Praktische Ansätze im Umgang mit Emissionsfaktoren und Lieferanten zeigten Roman Haak und Anselm Leitherer von CBAM-Estimator GmbH auf, während Tobias Urban, Intechnica Consult GmbH auf die Ermittlung von Emissionsfaktoren im Zusammenhang mit dem Emissionshandel anhand des EU-ETS1 veranschaulichte. Der Praxisbericht von Patrick Meier, Richard Bergner Holding GmbH& Co. KG aus Schwabach verdeutlichte umso mehr die Herausforderungen, mit denen betroffene Unternehmen beim Import konfrontiert sind. 

Das aktuell laufende EU-Omnibus-Verfahren könnte Erleichterungen für rund 90 % der aktuell betroffenen Unternehmen bringen und dennoch 99 % der relevanten Emissionen erfassen. Importeure profitieren vor allem dann, wenn sie aktuell über dem Grenzwert von 150 Euro Warenwert (aktuell) liegen, aber unter 50 Tonnen Mengenwert (vorgeschlagen).  

Das IHK-Fachforum wurde gemeinsam von den Geschäftsbereichen International sowie Innovation und Umwelt ausgerichtet, als Teil der Veranstaltungsreihe „EU Green Deal mit der Wirtschaft“ und wird unterstützt vom IHK-AnwenderClub „Energie | Klima“ und dem Projekt „transform_EMN“zur Unterstützung der Automobil-Zulieferindustrie. 

IHK-Ansprechpartner: 
Katharina Boehlke | Rainulf Pichner

Ansprechpartner

  • Dr.-Ing. Robert Schmidt

    Leiter des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt; Grundsatzfragen Innovations-, Industrie-, Technologie-, Digital-, Energie- und Umweltpolitik

  • Dr. rer. nat. Ronald Künneth

    Vernetzte Produktion, Automotive | eMobilität, Energiewirtschaft, Umweltberatung, Technologietransfer

Webcode: P485