Telefon: +49 911 1335-1335

Was ist beim neuen Schuldrecht zu beachten?

Zum 1. Januar 2002 ist eine umfassende Reform des Zivilrechtes in Kraft getreten. Nachfolgend einige Antworten auf häufige Fragen:



1. Gilt das neue Schuldrecht auch für alte Verträge?

Grundsätzlich nicht, da es auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt. Ausnahme: Verjährung. Bei Forderungen aus Verträgen nach altem Recht, die bei alter vierjähriger Verjährungsfrist erst Ende 2003 verjähren würden, tritt schon die kurze Verjährung von drei Jahren bereits Ende 2002 ein.



2. Welche Geschäfte/Verträge unterliegen der neuen zweijährigen Gewährleistung?

Grundsätzlich haftet der Verkäufer/Werkunternehmer für Mängel nunmehr zwei Jahre sowohl gegenüber anderen Unternehmen als auch gegenüber dem Endverbraucher.



3. Kann man mittels allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) die Gewährleistungsfrist verkürzen?

Gegenüber Endverbrauchern nicht, nur bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr. Gegenüber anderen Unternehmen kann sowohl bei gebrauchten als auch bei neuen Waren die Gewährleistungsfrist mittels AGB auf ein Jahr verkürzt werden. Unterhalb dieser Grenze von einem Jahr bedarf es einer individuell ausgehandelten Vereinbarung.


4. Was versteht man unter Verbrauchsgüterkauf?

Dabei geht es nicht um Verbrauchsgüter, sondern um Verträge mit einem Verbraucher zu dessen privatem Zweck. Das besondere dabei ist für die ersten sechs Monate der zweijährigen Gewährleistungsfrist die Umkehr der Beweislast. Künftig muss der Verkäufer für die ersten sechs Monate beweisen, dass die Ware bei Auslieferung mangelfrei war.



5. Haftet der Verkäufer auch für Werbeaussagen des Herstellers?

Neuerdings ja. Er kann jedoch Rückgriff nehmen auf seinen Großhändler, der sich wiederum an den Hersteller halten wird.



6. Wie informiert die IHK?

Die IHK bietet auch in diesem Jahr eine Seminarreihe zum neuen Schuldrecht an.

  • Mittwoch, 20. Februar 2002: „Werkvertragsrecht“

  • Mittwoch, 6. März 2002: „Kaufvertragsrecht“

  • Donnerstag, 14. März 2002: „Allgemeine Geschäftsbedingungen“


Anmeldung: IHK, Tel. 0911/ 1335 -480, Fax -463



Information bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken:

Oliver Baumbach, Tel. 0911/1335-390, Fax -463, baumbach@nuernberg.ihk.de


 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2002, Seite 27

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick