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Mehr Geld mit dem neuen Meister-BaföG

Seit Januar 2002 gibt es mehr Geld für berufliche Fortbildungen, deutliche Verbesserungen für Existenzgründerinnen und -gründer und bessere Konditionen für Familien und Alleinerziehende. Durch die Anhebung der Unterhaltssätze für jedes Kind und die Erhöhung des Kinderzuschusses im neuen Meister-BAföG erhalten beispielsweise Verheiratete mit zwei Kindern künftig bis zu 1 187 Euro an Zuschüssen und Darlehen. Darauf weisen das Bundesbildungs- und das Bundeswirtschaftsministerium hin.
Der Höchstfördersatz bei Vollzeitmaßnahmen ist bereits durch die BAföG-Reform im April letzten Jahres um zehn Prozent gestiegen. Alleinstehende ohne Kinder erhalten damit einen monatlichen einkommens- und vermögensabhängigen Unterhaltsbeitrag von bis zu 614 Euro. Davon werden 35 Prozent als Zuschuss und 65 Prozent als zinsgünstiges Darlehen gezahlt. Für Ehegatten erhöht sich der Darlehensanteil beim Unterhaltsbeitrag um 215 Euro.
Mit dem neuen Meister-BAföG steigen nun auch die Unterhaltsbeiträge für jedes Kind um rund 50 Euro auf 179 Euro. Der Kinderbetreuungszuschuss für Alleinerziehende beträgt statt bisher 200 Mark (102,26 Euro) jetzt 128 Euro. Attraktiver wird auch die berufsbegleitende Teilzeitfortbildung, die bisher nur mit einem Darlehen gefördert wurde. Denn bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren künftig durch einen einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmebeitrag von bis zu 10 226 Euro gefördert. Dieser besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 35 Prozent und im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen.
Für die Kosten des Meisterstücks gibt es jetzt ein Darlehen bis zu einer Höhe von 1 534 Euro.

Unterstützung für Existenzgründer
Die Gesetzesnovelle sieht deutliche Verbesserungen für Existenzgründer vor. Die Bundesregierung reagiert damit auf den in vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen anstehenden Generationswechsel.
Die Erhöhung des Erlassbetrages von 50 auf 75 Prozent der Darlehenssumme schafft Anreize zur Existenzgründung. Darüber hinaus werden für einen Darlehenserlass die Fristen zur Unternehmensgründung von zwei auf drei Jahre und zur Einstellung von Beschäftigten von einem auf drei Jahre verlängert. Damit müssen Existenzgründer künftig nur noch 25 Prozent des Förderdarlehens zurückzahlen, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Fortbildung eine Firma gründen und mindestens zwei Mitarbeiter einstellen.
Durch einen deutlich höheren Vermögensfreibetrag von 35 791 Euro (bisland 5 112 Euro) wird bei der Berechnung des Unterhaltsbeitrags bei Vollzeitausbildungen sichergestellt, dass Existenzgründer die notwendigen Inves-titionsmittel nicht während der Fortbildung zugunsten ihres Lebensunterhalts auflösen müssen. n
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2002, Seite 29

 
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