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Gesetzgeber legt Messlatte höher

Grundsätzlich alle im Bewachungsgewerbe tätigen Unternehmer und die Beschäftigten, die die eigentlichen Bewachungstätigkeiten ausüben, sind von umfangreichen rechtlichen Änderungen betroffen, die zum 1. Januar 2003 bzw. zum 15.März 2003 in Kraft treten.
Ab dem 1. Januar 2003 muss grundsätzlich jeder - Unternehmer wie Angestellter -, der bestimmte Bewachungstätigkeiten in eigener Person ausübt oder ausüben will, vor Aufnahme dieser Tätigkeit erfolgreich eine Sachkundeprüfung vor der IHK absolviert haben.

Für folgende Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung erforderlich:
? Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
? Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive)
? Bewachungen im Einlassbereich von Diskotheken (z.B. „Türsteher“).

Die Sachkundeprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen und wird von den IHKs abgenommen. Gegenstand dieser Prüfung sind u.a. folgende Themengebiete: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Strafverfahrensrecht, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen.

Eine weitere wichtige Änderung, die zum 15. März 2003 in Kraft tritt, betrifft das Unterrichtungsverfahren. So wird die Unterrichtung für das Bewachungspersonal von bisher 24 Stunden auf 40 Stunden ausgedehnt. Bei der Unterrichtung der selbstständigen Unternehmer verdoppelt sich die Anzahl der Unterrichtsstunden von bisher 40 Stunden auf dann 80 Stunden. Die Themengebiete beider Unterrichtungen werden vertieft und erweitert, so werden beispielsweise Themen wie das Verhalten in Gefahrensituationen sowie Techniken der Deeskalation in den neuen Lehrplan aufgenommen. Die Unterrichtungen werden wie bisher von der IHK angeboten.

Info-Veranstaltung der IHK
Zur Information über die Änderungen im Bewachungsgewerbe lädt die IHK Nürnberg für Mittelfranken am Mittwoch, 4. Dezember und am Freitag, 6. Dezember 2002 (jeweils 14 bis 17 Uhr) zu zwei inhaltsgleichen und kostenlosen Informationsveranstaltungen ein. Veranstaltungsort ist der „Feuerbachsaal“ der IHK (Eingang: Winklerstr. 22).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2002, Seite 23

 
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