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Schlichten statt Richten

In zwei Projekten will das Bayerische Staatsministerium der Justiz herausfinden, was sich tun lässt, um der außergerichtlichen Schlichtung von Streitfällen mehr Akzeptanz und mehr Gewicht zu verschaffen. Der wissenschaftliche Part liegt in beiden Fällen bei Prof. Dr. Reinhard Greger, der den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit der Universität Erlangen-Nürnberg inne hat.

Zwei rechtlich abgesicherte Möglichkeiten gibt es in Bayern, Streitigkeiten gütlich beizulegen: das obligatorische und das freiwillige Schlichtungsverfahren. Wer vermögens- oder nachbarschaftsrechtliche Ansprüche klären will oder eine Beleidigungsklage anstrebt, ist unter Umständen dazu verpflichtet, zunächst eine einvernehmliche Lösung in Betracht zu ziehen. Seit Mai 2000 schreibt das Bayerische Landesrecht einen Schlichtungsversuch vor, wenn der Streitwert nicht mehr als 750 Euro beträgt. Erst wenn der Versuch gescheitert ist, kann Klage vor einem Zivilgericht erhoben werden. Das Bayerische Schlichtungsgesetz gilt zunächst für eine Probezeit bis Ende 2005. Als Schlichter kommen Rechtsanwälte oder Notare in Frage; wenn mehr als juristischer Sachverstand erforderlich ist, bieten sich Schlichtungsstellen von Kammern, Innungen oder Berufsverbänden an.

Stets können die Gegner sich jedoch aus eigenem Antrieb darauf verständigen, eine Schlichtungsstelle aufzusuchen statt zu prozessieren. Unter dem Kürzel „a.be.r“ für „außergerichtliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten“ wirbt das Bayerische Justizministerium seit kurzem intensiv für dieses schnellere und weitaus weniger teure Vorgehen, dessen Ergebnisse im Idealfall alle Beteiligten akzeptieren können. Der Landgerichtsbezirk Nürnberg-Fürth ist für einen Modellversuch ausgewählt worden.
Der Großraum Nürnberg wurde unter anderem als Modellregion gewählt, weil hier ein eng geknüpftes Netz von Mediations- und Schlichtungseinrichtungen zu finden ist.

Externer Kontakt: Prof. Dr. Reinhard Greger, Tel. 0 91 31/85-2 22 52, Reinhard.Greger@jura.uni-erlangen.de
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2002, Seite 33

 
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