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Welche Vorteile bietet das Carnet A.T.A.?

Das Carnet A.T.A. (temporary admission) ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das das vorübergehende Verbringen von Waren ins Ausland erleichtert: Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige Abgaben und Steuern) müssen nicht im Empfängerland hinterlegt werden und ein reibungsloser Transit der Waren durch dazwischenliegende Länder kann erfolgen. Die IHKs übernehmen in den am internationalen Carnet-A.T.A.-Abkommen beteiligten Ländern die selbstschuldnerische Bürgschaft für die Entrichtung der jeweiligen Eingangsabgaben. Diese werden immer dann fällig, wenn das Carnet-A.T.A.-Verfahren nicht ordnungsgemäß erledigt wird. Zur Abdeckung des damit verbundenen Risikos wurde ein Kautionsversicherungsvertrag mit der Hermes-Kreditversicherungs-AG abgeschlossen.

Wer stellt Carnets A.T.A. aus?
Die deutschen IHKs stellen die Carnets für Firmen und natürliche Personen des jeweiligen IHK-Bezirkes aus.

Was sind die Vorteile?
Sie müssen keine hohen Geldbeträge mitführen und in ausländische Währungen umtauschen. Sie vermeiden dadurch Bankspesen, Kurs- und Zinsverluste. Eine wesentlich schnellere Zollabfertigung, da die eventuelle Höhe der Einfuhrabgaben nicht ermittelt werden muss, spart außerdem Zeit und Geld.

Welche Waren kann man mit dem Carnet A.T.A. ins Ausland bringen?
Nach den internationalen Abkommen sind Berufsausrüstung, Warenmuster und Messegut zugelassen. Daneben gibt es aber noch weitere nationale und internationale Verwendungen, die möglich sind. Auskünfte hierüber erteilt die IHK.

Kann man ein Carnet A.T.A. für jedes beliebige Land bekommen?
Nein, leider nicht, da noch nicht alle Länder dem internationalen Zollübereinkommen über Carnets A.T.A. und der so genannten Istanbul Convention beigetreten sind. Zurzeit kann ein Carnet A.T.A. verwendet werden für folgende Länder: Algerien, Andorra, Australien, Bulgarien, China und Hongkong, Elfenbeinküste, Estland, Gibraltar, Indien, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Lettland, Libanon, Litauen, Mazedonien, Malaysia, Malta, Marokko, Mauritius, Neuseeland, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweiz, Senegal, Singapur, Slowakei, Slowenien, Sri Lanka, Südafrika, Thailand, Tschechische Republik, Türkei, Tunesien, Ungarn, USA und Zypern.

Kann man Waren anstelle eines Carnet A.T.A. auch mit einem Carnet T.I.R. vorübergehend in ein anderes Land einführen?
Nein, denn ein Carnet T.I.R. dient nicht zur vorübergehenden, sondern zur endgültigen Einfuhr einer Ware.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2002, Seite 35

 
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