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Ungarns Wirtschaftsrecht wird grundlegend reformiert

Petretei ©

IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Dieter Riesterer, die ungarische Generalkonsulin Mária Baranyi, Justizminister Dr. Jószef Petrétei, IHK-Präsident Prof. Dr. Klaus L. Wübbenhorst und Honorarkonsul Günter Späth (v.l., Foto: Fuchs).

Ausländische Unternehmen in Ungarn klagen über die inflexible Verwaltung. Die Reform des Wirtschaftsrechts soll Besserung bringen, so Justizminister Dr. Jószef Petrétei beim 123. ?Kammergespräch?.

Ausländische Unternehmen in Ungarn klagen über die inflexible Verwaltung. Die Reform des Wirtschaftsrechts soll Besserung bringen, so Justizminister Dr. Jószef Petrétei beim 123. ?Kammergespräch?.

Seit dem Fall des „Eisernen Vorhangs“ und insbesondere seit dem Beitritt zur Europäischen Union hat sich Ungarn zu einem wichtigen Wirtschafts- und Handelspartner Deutschlands entwickelt. Aktuell haben rund 600 Unternehmen aus Mittelfranken wirtschaftliche Kontakte zu Ungarn – 1995 waren es erst 400. Beim 123. „Kammergespräch“ war mit Justizminister Dr. Jószef Petrétei zum dritten Mal ein Vertreter der ungarischen Staatsregierung bei dieser Veranstaltungsreihe zu Gast.

Zwar gilt Ungarn inzwischen als verlässlicher, stabiler und wachstumsstarker Partner in Europa, doch noch immer beklagen sich deutsche Unternehmen über die ausufernde Bürokratie und die Vielzahl von notwendigen Genehmigungen, die in der Republik Ungarn erforderlich sind. So berichtete Günter Späth, Honorarkonsul der Republik Ungarn in Nürnberg, von immer wieder geäußerten Klagen deutscher Unternehmen über die Schwerfälligkeit der ungarischen Verwaltung. Dabei ist Ungarn, so Späth, vor allem auf Grund des gut ausgebildeten Personals, insbesondere der leistungsfähigen Ingenieure und Techniker, zu einem wertvollen Partner deutscher Unternehmen geworden. Vor allem kleinere Unternehmen, so Mária Baranyi, Generalkonsulin der Republik Ungarn in München, haben beim Markteintritt noch Probleme.

Doch die ungarische Staatsregierung, so Justizminister Petrétei in seinem Vortrag, hat die notwendigen Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen bereits zielstrebig in Angriff genommen. Schon seit Jahren werde an der Erneuerung des Zivilgesetzbuches aus dem Jahre 1957 gearbeitet. Für die Neufassung haben sich die Ungarn die niederländische Gesetzgebung als Vorbild genommen. Im kommenden Jahr soll das ungarische BGB diskutiert und im Jahr 2007 dann endgültig verabschiedet werden. Das neue Bürgerliche Gesetzbuch in Ungarn wird dann aus fünf Büchern zu den Themen Personen, Familienrecht, Sachenrecht, Schuldrecht und Erbrecht bestehen. Schon im nächsten Jahr soll das neue ungarische Wirtschaftsgesetz in Kraft treten, das vor allem ausländischen Investoren und Unternehmen eine verlässlichere juristische Grundlage bieten soll.

Auch das ungarische Firmengesetz wurde vom Justizministerium überarbeitet. Petrétei: „Für außerordentlich wichtig halte ich, auch vom Gesichtspunkt der ausländischen Anleger, dass sich die Fristen für die Firmeneintragung weiter verringern. Unseren Plänen nach eröffnet sich in bestimmten Fällen bereits ab 1. Juli 2006 die Möglichkeit zu einem vereinfachten handelsgerichtlichen Verfahren.“ Um ausländische Anleger und Investoren zu schützen, haben die ungarischen Juristen auch das Insolvenz- und Konkursrecht unter die Lupe genommen und verändert. In diesem Zusammenhang planen die ungarischen Behörden die Schaffung eines so genannten Gläubigerschutzregisters. Damit, so Minister Petrétei, käme eine für jeden zugängliche Datenbank zustande, die allen Akteuren des Wirtschaftslebens schnell und kostenfrei Informationen über Unternehmen liefern soll. Von den neuen gesetzlichen Regelungen erwartet die ungarische Regierung, die sich im kommenden Jahr Parlamentswahlen stellen muss, zusätzliche Wachstumsimpulse vor allem von ausländischen Investoren.

Autor/in: 

hpw.

Externer Kontakt:

Infos zum ungarischen Wirtschaftsrecht: www.im.hu

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2005, Seite 22

 
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