Das Erste Mittelstands-Entlastungs-Gesetz ist seit August in Kraft und die IHK-Organisation hat einen großen Anteil daran: DIHK-Forderungen und Teile der IHK-Vorschlagsliste „Weniger Bürokratie, mehr Freiheit“ gingen in das Gesetz ein.
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So wurde der Schwellenwert für die Aufstellung einer Handelsbilanz von 350 000 auf
500 000 Euro angehoben. - Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen wurde von 100 auf 150 Euro erhöht.
- Bei Genehmigungen im Personenbeförderungsrecht sind weitere Ausnahmetatbestände für die Durchführung von Anhörverfahren eingeführt worden.
- Der zu Jahresbeginn vorgezogene Einzug von Sozialversicherungsbeiträgen konnte zwar nicht wie gefordert rückgängig gemacht werden, das Verfahren wird allerdings bedeutend kostengünstiger gestaltet.
- Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit weniger als 50 Beschäftigten werden von der monatlichen Berichtspflicht zur amtlichen Statistik befreit. Davon profitieren ca. 25 000 Unternehmen bundesweit.
Fünf weitere Vorschläge der IHK-Organisation wurden in einen Maßnahmenkatalog des Bundeswirtschaftsministeriums übernommen und werden derzeit auf Durchführbarkeit geprüft.