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Gemeinschaftsbauten

Auch der Mittelstand profitiert von den Kooperationen zwischen Staat und Privatwirtschaft. Doch nicht immer sind sie das Mittel der Wahl.

„In Bayern gibt es bereits rund 60 Projekte bei öffentlichen Baumaßnahmen, die über Public Private Partnerships realisiert werden.“ Diese Zahl von Partnerschaften zwischen öffentlicher Hand und privaten Unternehmen nannte Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein vor kurzem bei der Vorstellung des dritten und letzten Teils des „PPP-Leitfadens“. Über 50 davon sind kommunale Bauprojekte, zehn sind staatliche Pilotprojekte im Hoch- und Straßenbau. Public Private Partnerships seien allerdings kein Königsweg, der sich für alle öffentlichen Baumaßnahmen eigne, so der Minister.

Die Bayerische Staatsregierung hat, unterstützt vom Bayerischen Landtag, mit Vertretern der öffentlichen Auftraggeber, der Bauwirtschaft, des Bayerischen Obersten Rechnungshofes und des Kreditgewerbes eine gemeinsame Position zum Konzept der Public Private Partnerships erarbeitet. Die einheitliche Linie, die unter Federführung der Obersten Baubehörde erarbeitet wurde, kommt in einem dreiteiligen PPP-Leitfaden zum Ausdruck, dessen dritter Teil nun präsentiert wurde. Die Publikation erläutert Chancen und Risiken von PPP und gibt Hinweise darauf, ob bestimmte Baumaßnahmen für diese Art der Realisierung geeignet sind. Weitere Themen des dritten Teiles sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Grundlagen für eine qualifizierte Vergabe- und Vertragsgestaltung.

Nach Aussage von Bayerns Wirtschaftsminister Erwin Huber seien PPPs eine sinnvolle Ergänzung zur herkömmlichen Vergabe und tragen zur Verstetigung des Baugeschehens bei. Mit dem Einsatz von privatem Kapital werde die Aufgaben- und Risikoverteilung zwischen Staat und Wirtschaft verbessert. Huber betonte, dass PPP in Bayern nicht am Mittelstand vorbei gehe: „Schon jetzt liegt bei zwei Dritteln aller kommunalen PPP-Projekte in Bayern der Auftragswert unter fünf Mio. Euro.“

Kooperationen zwischen dem öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft sind beim Planen und Bauen nichts Neues. Neu an PPP ist jedoch, dass sich die öffentliche Hand und Private vertraglich sehr langfristig, in der Regel über mehrere Jahrzehnte, aneinander binden. Bau- und Dienstleistungen werden über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks in einem Gesamtauftrag vergeben. „Im Gegensatz zum Bund und zu anderen Ländern haben wir uns bewusst dafür entschieden, den bayerischen PPP-Leitfaden zusammen mit unseren Partnern in Eigenleistung zu erarbeiten. Ebenso haben wir uns gegen vorgefertigte Musterverträge entschieden. Die Anforderungen an PPP-Projekte sind dafür zu komplex und im Einzelfall zu unterschiedlich", erläuterte Beckstein.

Nur begrenzte Entlastung des Staatshaushaltes
Der Minister stellte heraus, dass bei der Entscheidung für PPP oder für eine konventionelle Lösung klar sein müsse, dass PPP „nicht Bauen ohne Geld'' bedeute: „Sonderfinanzierungsformen schaffen grundsätzlich keine neuen Haushaltsspielräume, sondern verschieben die Finanzierungslasten ebenso wie die herkömmliche Kreditfinanzierung in die Zukunft. Auch sie führen zu regelmäßigen langfristigen Haushaltsbelastungen.“ Daher seien bei einer Haushaltslage, die eine Kreditfinanzierung nicht zulasse, in aller Regel auch keine kreditähnlichen Rechtsgeschäfte im Rahmen von PPP-Modellen möglich. PPP-Modelle der öffentlichen Auftraggeber müssten auf jeden Fall ein wirtschaftliches Ergebnis erzielen, da diese dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit und dem daraus abgeleiteten Gebot der Risikominimierung verpflichtet seien. „PPP darf kein Selbstzweck sein. Deshalb macht es keinen Sinn, wenn der Bund fordert, den PPP-Anteil auf bis zu 15 Prozent anzuheben. „Vielmehr müsse die Praxis zeigen, inwieweit die Beschaffungsvariante PPP Effizienzvorteile gegenüber dem herkömmlichen Verfahren erbringen könne, so Beckstein.

Pilotprojekte in Bayern
Um Erfahrungen zu sammeln, führt der Freistaat mehrere Pilotprojekte durch. Das erste Pilotprojekt im staatlichen Hochbau ist der Neubau einer Frauenhaftanstalt und eine Jugendarrestanstalt für die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim. Neben den Planungs- und Bauleistungen sowie der Finanzierung hat das Staatliche Bauamt auch den Betrieb und den Unterhalt der Ver- und Entsorgungsanlagen einschließlich der Energielieferung für 20 Jahre an einen privaten Auftragnehmer vergeben.

Mit dem Neubau für die Justizvollzugsanstalt Augsburg in Gablingen folgt ein weiteres PPP-Projekt. Beim Staatsstraßenbau wird das PPP-Konzept bei der Ortsumgehung Miltenberg, bei der Flughafentangente Ost in München sowie beim Neubau von vier Mainbrücken angewandt.

 

Download des Leitfadens: www.ppp.bayern.de

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2007, Seite 18

 
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