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Neue Richtlinie zur Antidiskriminierung

Die EU will die Regeln für die Antidiskriminierung ausweiten: Die EU-Kommission hat am 2. Juli 2008 das "Sozialpaket" präsentiert, das 19 Initiativen in den Bereichen Beschäftigung/Soziales, Bildung/Jugend, Gesundheit, Informationsgesellschaft und Wirtschaft umfasst. Dazu gehört auch der Entwurf einer neuen Antidiskriminierungsrichtlinie, durch die das Verbot einer Benachteiligung wegen Alters, Behinderung, Religion/Weltanschauung und sexueller Orientierung auf alle Bereiche ausgedehnt wird.

Besonders kritisch sieht die Wirtschaft den Vorschlag einer neuen Richtlinie, die Schutz vor Diskriminierung über das Arbeitsrecht hinaus gewährleisten soll. Die bisherigen Richtlinien deckten das Arbeitsrecht ab; das Zivilrecht und insbesondere die Gleichbehandlung beim Kauf von Waren und Dienstleistungen waren nur hinsichtlich der Kriterien Rasse/ethnische Herkunft und Geschlecht geschützt. Ursprünglich wollte die Kommission nur für das Merkmal "Behinderung" eine weitere Richtlinie vorschlagen. Auf den Druck des Parlaments hin wurde dieser Vorschlag nun erweitert auf alle Diskriminierungsmerkmale. Bis zuletzt war der genaue Wortlaut umstritten.

Der DIHK lehnt die Vorschläge zur Antidiskriminierung entschieden ab. DIHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Wansleben warnt: "Die Ausweitung der Diskriminierungsmerkmale auf die Rechtsbereiche wie Zivilrecht, Baurecht, Sozialrecht oder auch Gesundheit geht eindeutig zu weit. Schon jetzt sind die finanziellen und bürokratischen Belastungen der Wirtschaft nicht absehbar." Eine erneute Verschärfung der europäischen Richtlinien könnte z.B. dazu führen, dass Versicherungen künftig bei der differenzierten individuellen Risikoanalyse nach Gesundheitszustand und Alter eingeschränkt sind. Die Konsequenz wären höhere Prämien für alle Versicherungsnehmer. Wann unterschiedliche Behandlungen gerechtfertigt sind, bleibt laut DIHK völlig unklar.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2008, Seite 48

 
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