Seit dem 10. September 2008 müssen alle Führerscheinneulinge der Klassen D1, D1E, D oder DE (Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen) eine Grundqualifikation erwerben und sich später weiterbilden. Diese Pflicht gilt, sobald der Führerschein für eine gewerbliche Tätigkeit genutzt wird. Vor Kurzem fand bei der IHK die erste Prüfung nach der EU-Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) statt, die die Details regeln. Elf Teilnehmer haben die Prüfung "beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr" vor der IHK bestanden.
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