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Incoterms

Klare Regeln für den Export

Die Incoterms sind international gebräuchliche Handelsklauseln, die den Außenhandel erleichtern. Am 1. Januar 2011 treten neue Regeln in Kraft.

Nur drei Buchstaben reichen, um komplexe Lieferbedingungen exakt zu beschreiben: Mit Kürzeln wie EXW, FCA oder DDP vereinbaren Vertragspartner weltweit einheitlich, welche Pflichten die jeweilige Partei erfüllen muss, um die Lieferung reibungslos abzuwickeln.

Die Incoterms-Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC), die eine eingetragene Marke sind und im Geschäftsverkehr deshalb das bekannte R-Zeichen tragen („Incoterms®“) tragen, sind im Warenverkehr inzwischen zu gebräuchlichen Abkürzungen geworden. „Die Handelsklauseln erleichtern den Export erheblich und gelten überall auf der Welt als Standard. So werden beide Vertragspartner durch klare Regeln vor Konflikten geschützt“, erklärt Rainulf Pichner, Zollreferent der IHK Nürnberg für Mittelfranken.

Die Incoterms-Regeln betreffen nicht etwa den Eigentumsübergang oder die Folgen von Vertragsbrüchen. Sie regeln vielmehr Fragen zu Transportkosten und Gefahrenübergang sowie zu den Pflichten der Geschäftsabwicklung. Damit legen sie fest, ob der Käufer oder Verkäufer Warendokumente beschafft und eventuelle Zollkosten trägt, wer für Transportdokumente und mögliche Kosten verantwortlich ist, wer die Ware versichert, wer die Waren prüft und sie verpackt. Sie werden erst wirksam, wenn in einem nationalen oder internationalen Vertrag auf sie Bezug genommen wird. Welche der Klauseln gilt, müssen die Vertragspartner konkret vereinbaren. Zudem ist es wichtig, im Vertrag festzuhalten, welche Fassung gelten soll.

Bereits seit mehr als sieben Jahrzehnten nutzen Unternehmer aller Länder diese „International Commercial Terms“. 1936 veröffentlichte die ICC in Paris zum ersten Mal dieses Regelwerk, das sie seitdem sechsmal überarbeitet und weiterentwickelt hat. Nun wurde im September 2010 die siebte Revision veröffentlicht, die zum 1. Januar 2011 gültig wird.

Die Neufassung („Incoterms 2010“) kommt dem Wunsch nach größerer Verständlichkeit und einer anwenderfreundlicheren Sprache nach, die auch für Nichtjuristen verständlich ist. Zudem sollen die neuen Incoterms substanziellen Veränderungen in der Handelspraxis und neuen Transporttechniken Rechnung tragen.

Die Anzahl der Klauseln wird von 13 auf 11 reduziert, zwei Klauseln werden dabei neu geschaffen, wenig praxisrelevante Regeln werden herausgenommen. Jede Klausel wird außerdem durch einen ausführlichen einleitenden Anwendungshinweis ergänzt, der dem Nutzer zusätzlich Hilfestellung bietet.

Die wichtigsten Änderungen

  • Das neue Regelwerk von nunmehr elf Klauseln ist nach Transportarten gegliedert. Zum einen gibt es Klauseln, die für jede Transportart – zu Land, Luft und Wasser – und den multimodalen Transport konzipiert sind. Diese Klauseln sind insbesondere auch für den Containertransport geeignet.
  • Außerdem gibt es Klauseln, die ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport konzipiert wurden und für konventionelle Fracht geeignet sind.
  • Themenbereiche wie elektronische Kommunikation und elektronischer Geschäftsverkehr (E-Commerce) werden besonders berücksichtigt. Ferner ist auch der Bereich sicherheitsrelevante Informationen, sprich die weltweit angestrebte Erhöhung der Sicherheit des Transports, von den neuen „Incoterms 2010“-Regeln erfasst.
  • Die beiden neuen Klauseln DAT und DAP sind Nachfolger der Klauseln DAF, DES, DEQ und DDU.
  • Die DAT-Klausel ist eine moderne Version der altbekannten DEQ-Klausel. Die neue Klausel gilt nun für jede Transportart, während DEQ ausschließlich für den See- und Binnenschiffsverkehr zu verwenden war. Gleichzeitig bleibt die neue Klausel aber wie bisher für Großtransporte (ODC und H/L) zuständig.Der Verkäufer hat bei dieser neuen Klausel für die Ware einen Beförderungsvertrag bis zum benannten Terminal im vereinbarten Bestimmungshafen oder -ort abzuschließen. Dies entspricht den Anforderungen der modernen Transportpraxis und spiegelt auch die Veränderungen im Bereich Hafenlogistik wider.
  • Bei der neuen Klausel DAP (delivered at place) handelt es sich um eine allgemeine Frachtvertragsklausel, die den Ex- und Importeuren mehr Freiheit bietet. Die Vertragsparteien sollten den vereinbarten Bestimmungsort so präzise wie möglich definieren und spezifiziert haben. Sie ersetzt die Klauseln wie DAF und DES, die vorher wenig verwendet wurden. Nach der DAP-Klausel hat der Verkäufer seine Lieferverpflichtung erfüllt, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird.
  • Ferner nimmt der Entwurf für die nunmehr elf Klauseln eine neue Gliederung nach Transportart auf.

Traditionell galten die Incoterms-Regeln als Klauseln, die in internationalen Verträgen Anwendung finden. Nun können sie explizit auch in nationalen Verträgen verwendet werden. Dies trägt dem Wegfall der Zollformalitäten innerhalb von Freihandelszonen wie der EU Rechnung. Auch in den USA finden die Incoterms-Regeln zunehmend Anwendung; hier hatte man viele Jahre auf eigene, nationale Regeln gesetzt.

Incoterms in der Praxis

  • Wenn Sie möchten, dass die neuen Handelsklauseln für Ihren Kaufvertrag gelten sollen, müssen Sie dies mit der Formulierung „Incoterms 2010“ im Vertrag deutlich machen.
  • Die gewählte Incoterms-Klausel muss passend sein für die Ware, das Beförderungsmittel und vor allem dafür, ob die Parteien dem Verkäufer oder dem Käufer zusätzliche Verpflichtungen auferlegen wollen (z.B. Pflicht, den Transport zu organisieren oder eine Versicherung abzuschließen).
  • Benennen Sie Ihren Ort oder Hafen so genau wie möglich.
  • Zu bedenken ist, dass die Klauseln keinen vollständigen Kaufvertrag beinhalten. Die Handelsklauseln sagen also nichts über den zu zahlenden Preis oder die Art seiner Zahlung aus. Auch sagen sie nichts über den Eigentumsübergang der Ware oder die Rechtsfolgen eines Vertragsbruches. Diese Angelegenheiten werden normalerweise durch ausdrückliche Bedingungen im Kaufvertrag oder durch das diesem Vertrag zugrunde liegende Recht geregelt.
  • Die Parteien sollten sich darüber bewusst sein, dass das vorgeschriebene nationale Recht bestimmte Aspekte des Kaufvertrags, einschließlich der gewählten Incoterms-Klausel, außer Kraft setzen kann.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2010, Seite 12

 
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