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Chemikalien

Sichere Zeichen

Die Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien wird jetzt weltweit vereinheitlicht. Die neuen Symbole dürfen ab sofort verwendet werden. Von Stefan Zeiler

Kurz und einprägsam über die wichtigsten Gefahren einer Chemikalie informieren und damit Unfälle und Schäden vermeiden: Das sollen die neuen Kennzeichnungen für Gefahrstoffe leisten, die jetzt international einheitlich eingeführt werden. Außerdem weisen sie darauf hin, wie Produkte sicher verwendet und gelagert werden können und ob beispielsweise Schutzbrillen oder Atemschutz zu benutzen sind. Die weltweit einheitlichen Piktogramme basieren zum Teil auf den bisherigen Symbolen, es wurden aber auch völlig neue Elemente eingeführt.

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Grundlage der zukünftigen Kennzeichnung ist eine neue EU-Verordnung, die sogenannte CLP-Verordnung, wobei CLP für „Classification, Labelling and Packaging“ steht. Mit der EU-Verordnung wurden Empfehlungen der Vereinten Nationen in europäisches und damit auch in deutsches Recht umgesetzt, um ein weltweit einheitliches Kennzeichnungssystem für gefährliche Chemikalien zu schaffen. Die UN-Empfehlungen, auch als „Global Harmonisiertes System“ (GHS) bezeichnet, gehen wiederum auf die Agenda 21-Konferenz zurück, die 1992 in Rio de Janeiro stattfand.

Die neuen Gefahrensymbole dürfen ab sofort verwendet werden. Ab dem 1. Dezember 2010 muss der Hersteller oder Inverkehrbringer bei reinen Stoffen die neuen Symbole verwenden. Bei Gemischen gelten die neuen Symbole ab dem 1. Juni 2015. Vorhandene Lagerware mit der alten Kennzeichnung darf ab diesen beiden Stichtagen jeweils noch zwei Jahre lang verkauft werden. Wegen dieser Umsetzungsfristen werden im Handel also einige Zeit lang sowohl Waren mit den alten als auch mit den neuen Piktogrammen zu finden sein.

Die Piktogramme mussten vor allem wegen des weltweiten Handels einheitlich gestaltet werden. Denn bislang herrschte ein großes Durcheinander bei der Kennzeichnung: Chemikalien, die in Deutschland zum Beispiel als gesundheitsschädlich eingestuft waren, galten andernorts bereits als giftig, in wieder anderen Ländern aber als ungefährlich.

Von den einheitlichen Standards dürfte Deutschland als Exportnation und als Standort einer leistungsfähigen Chemieindustrie stark profitieren. Denn jetzt können die Exportunternehmen ihre Produkte mit einer weltweit einheitlichen Kennzeichnung ausführen und müssen sich nicht mit unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Ländern herumschlagen.

Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle: Es überprüft die Kennzeichnung von Chemikalien im Handel und wirkt auf die Beseitigung von Defiziten hin. Und es unterbindet die Verbreitung von falsch oder unzureichend gekennzeichneten Chemikalien. Darüber hinaus steht das Gewerbeaufsichtsamt für Industrie, Handel und Verwender als Ansprechpartner zu allen Fragen der Chemikalienkennzeichnung zur Verfügung.

Externer Kontakt: Stefan Zeiler ist Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes der Regierung von Mittelfranken mit Sitz in Nürnberg (gewerbeaufsichtsamt@reg-mfr.bayern.de, http://www.schutzschild.bayern.de)
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2010, Seite 14

 
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