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EU-Patent

Wird der Patentschutz vereinheitlicht?

Es geht voran beim europaweit einheitlichen Patentschutz. Das lassen zwei Verordnungsvorschläge hoffen, die die EU-Kommission am 13. April 2011 vorgelegt hat. Geregelt werden darin die Voraussetzung für den Erhalt eines einheitlichen Patentschutzes, die Rechtswirkung und die anzuwendenden Übersetzungsregelungen. Wenn die Verordnungsentwürfe vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommen werden, dann gelten diese zunächst in 25 Mitgliedstaaten – Spanien und Italien beteiligen sich nicht. Die Patentsprachen sollen Deutsch, Englisch und Französisch werden.

Konkret sehen die Vorschläge folgende Maßnahmen vor:

  • Das erteilte EU-Patent wird automatisch in 25 Mitgliedstaaten validiert, d.h. europäische Patente müssen nicht mehr in nationale Patente „konvertiert“ werden. So fallen umständliche Verwaltungsvorgänge und erhebliche Übersetzungskosten weg.
  • Die Anträge können in einer beliebigen Sprache gestellt werden, müssen aber in eine der Arbeitssprachen des Europäischen Patentamtes (EPA) übersetzt werden. Die Übersetzungskosten werden erstattet.
  • Für einen Übergangszeitraum von längstens zwölf Jahren müssen Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung, die in Französisch oder Deutsch erteilt wurden, auch ins Englische übersetzt werden. Die in Englisch erteilten Patente müssen in eine andere Amtssprache der EU übersetzt werden. Diese Übersetzungen werden so lange gefordert, bis qualitativ hochwertige maschinelle Übersetzungen zur Verfügung stehen, die die Zugänglichkeit der Patentinformation gewährleisten.
  • Mit den Vorschlägen würden sich die Anmelde- und Übersetzungskosten eines Europäischen Patents nach Ablauf eines Übergangszeitraums auf 680 Euro belaufen. Während der Übergangszeit sind noch ergänzende Übersetzungsanforderungen notwendig, die Kosten bis zu 2 500 Euro verursachen können.

Aktuelle Situation

Das derzeitige Europäische Patentsystem ist vor allem in der Phase nach Erteilung eines Patents äußerst teuer und aufwändig. Das Europäische Patentamt (EPA), eine zwischenstaatliche Einrichtung der Europäischen Patentorganisation mit 38 Mitgliedern (27 EU-Länder und elf weitere Staaten), prüft Patentanmeldungen und ist für die Erteilung Europäischer Patente zuständig, sofern die einschlägigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Damit ein Patent nach seiner Erteilung auch in einem Mitgliedstaat wirksam wird, muss es der Erfinder in dem Land, für das er Patentschutz wünscht, validieren lassen. Dieses Prozedere ist mit hohen Übersetzungs- und Verwaltungskosten verbunden, die etwa 32 000 Euro für den Patentschutz in der gesamten EU erreichen, wovon 23 000 Euro allein auf die Übersetzungskosten entfallen. Im Vergleich dazu kostet ein US-Patent durchschnittlich 1 850 Euro.

Außerdem fallen Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung von Patenten an, die für jedes einzelne Land zu entrichten sind. Auch der Rechtsübergang eines Patents oder eine Lizenzvereinbarung für die Benutzung einer patentierten Erfindung muss in jedem Land registriert werden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2011, Seite 15

 
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