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Der Weg in die Selbstständigkeit

Etappen bis zum Ziel

Welche Schritte müssen Gründer bis zu Anmeldung des Unternehmens gehen? Welche Behördengänge sind nötig? Ein Überblick. Von Andreas Schistek und Oliver Denhardt

Gute Vorbereitung und Organisation sind von entscheidender Bedeutung dafür, ob ein junges Unternehmen Erfolg hat oder nicht. Die wesentlichen Etappen zum eigenen Unternehmen:

Das Geschäftskonzept: Zunächst muss sich der Gründer über seine Geschäftsidee klar sein: Ist das Produkt innovativ? Wo liegt die Abgrenzung zur Konkurrenz? Gibt es einen Markt für mein Angebot? Habe ich genügend finanzielle Mittel oder besteht ein Risiko? Kann ich die Aufgabe allein oder nur mit Angestellten bewältigen? Diese Fragen lassen sich meist aus selbst erworbenem (Fach-)Wissen beantworten.

Rechtsform und Erlaubnispflichten: Schwieriger wird es, die richtige Rechtsform zu wählen. Hierbei gilt es, eine Vielfalt an Einflussgrößen zu bewerten, um die am besten passende Form herauszufinden. Denn jede Rechtsform hat steuerliche und haftungsrechtliche Auswirkungen. Für viele selbstständige Tätigkeiten ist es notwendig, eine amtliche Erlaubnis und/oder eine Genehmigung einzuholen. Daher sollte Kontakt zu einem Rechtsanwalt, der IHK, der Handwerkskammer bzw. zur jeweils zuständigen berufsständischen Kammer aufgenommen werden. Dabei ist auch zu beachten, dass es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen gibt, die für die jeweilige Branche relevant sind.

Der Businessplan: Der Businessplan bzw. das Geschäftskonzept erläutert im Detail, wie das Unternehmen aufgestellt werden soll. Er ist u.a. Grundlage für das spätere Bankengespräch, bei dem Kapital für die Gründung eingeholt wird. Zu den wichtigsten Inhalten des Businessplans gehören:

  • Produkt/Dienstleistung (Inhalt und Finanzplan)
  • fachliche und kaufmännische Qualifikation des Gründers
  • Einschätzung über den Absatzmarkt; Alleinstellungsmerkmal
  • Standort: Miet-, Unterhalts- und Anfahrtskosten, Verkehrsanbindung, Konkurrenz vor Ort, Gewerbesteuer
  • Vertriebskonzept / Absatzwege
  • finanzielles Konzept: Höhe des Kapitalbedarfs, Eigen-/Fremdfinanzierung, Fördermittel vom Staat, anderweitige Zuschüsse, Zeitraum bis zur Gewinnerzielung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für drei Jahre
  • Personalplanung.

Der Businessplan sollte vom Gründer selbst geschrieben werden, denn das festigt das erforderliche Wissen und gibt dadurch Sicherheit für das Bankengespräch. Eine Beratung durch einen neutralen Partner kann dabei unterstützen.

Das Bankengespräch: Das ausgewählte Kreditinstitut sollte im Idealfall im örtlichen Umfeld liegen und Know-how in der Branche haben. Auf Grund der zur Verfügung gestellten Unterlagen und mit Rating-Verfahren entscheidet die Bank, ob sie den Kredit zusagt oder die Anfrage ablehnt. Daher sollten die Dokumente übersichtlich, professionell und aussagefähig sein. Brancheninformationen sollten für mögliche Fragen vorgehalten werden. Eine gute Vorbereitung auf das Gespräch und eine transparente Darlegung aller quantitativen und qualitativen Anforderungen sind das A und O, denn auch der Eindruck über die Persönlichkeit des Gründers fließt aus Sicht der Bank in das Gesprächsergebnis mit ein. Um den optimalen Finanzierer zu finden, sind Gespräche mit mehreren Banken zu führen. Damit lassen sich die Kreditkonditionen vergleichen und man kann mit Verweis auf Konkurrenzangebote eventuell nachverhandeln. 

Anmeldung des Unternehmens: Erhält der Existenzgründer grünes Licht für die Unternehmensanmeldung, gilt es im Anschluss, bei Ämtern, Behörden und Institutionen (Gewerbeamt, Finanzamt, IHK, Handwerkskammer) das zu gründende Unternehmen amtlich zu registrieren. Künftige Gewerbetreibende melden das Gewerbe beim Gewerbeamt an, das wiederum das Finanzamt sowie die IHK bzw. Handwerkskammer informiert. Für Gewerbebetriebe besteht eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in IHK und/oder Handwerkskammer. Freiberufler müssen ihre selbstständige Tätigkeit nur beim Finanzamt anmelden. Ein Handelsregistereintrag ist bei einigen Rechtsformen gesetzlich vorgeschrieben (z.B. GmbH, UG, OHG, KG). Eine Meldung bei der Berufsgenossenschaft kann auch nötig sein. Wenn Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt werden, muss eine Betriebsnummer vom Arbeitsamt angefordert werden. Zudem müssen die Arbeitnehmer bei der jeweiligen Krankenkasse und beim Finanzamt gemeldet werden.

Lassen Sie sich auch nach dem Unternehmensstart von einem Berater begleiten, der Experte kann durch Erörtern der aktuellen Geschäftssituation Tipps zum Gegensteuern geben, bevor es zu betrieblichen Schieflagen kommt.

Autor/in: Andreas Schistek und Oliver Denhardt ,sind Geschäftsführer bzw. Marketing-Leiter der FSB3 UG (haftungsbeschränkt) in Veitsbronn. Die von ehemaligen Quelle-Führungskräften gegründete Dienstleistungsgesellschaft berät kleine und mittlere Unternehmen (info@fsb3.de).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 08|2011, Seite 34

 
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