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IHK-Präsident

Wiederwahl möglich

Die Vollversammlung der IHK hat am 16. Oktober 2012 eine Satzungsänderung beschlossen, wonach eine einmalige Wiederwahl des IHK-Präsidenten zulässig ist.

Bei 77 von 80 Industrie- und Handelskammern in Deutschland sind Wiederwahlen des Präsidenten möglich, künftig auch in Nürnberg. Die Vollversammlung folgte der Beschlussempfehlung des Präsidiums mit großer Mehrheit bei nur einer Gegenstimme. Die Satzungsänderung kann bei der Präsidentenwahl im Jahr 2015 erstmals zum Tragen kommen. 

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2012, Seite 49

 
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