Telefon: +49 911 1335-1335

Verkehrspolitik

Sicherheit auf Europas Straßen

Die EU will die sogenannte „Technische Unterwegskontrolle“ ausweiten: Dann dürften auch kleine gewerbliche Fahrzeuge unangekündigt und stichprobenartig überprüft werden. Von Nima Nader

Gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge und Anhänger, mit denen Güter befördert werden, werden bereits jetzt wegen ihrer intensiven Nutzung regelmäßig auf ihre technische Sicherheit und Umweltverträglichkeit geprüft. Sie können zudem jederzeit stichprobenartig und unangekündigt auf öffentlichen Straßen kontrolliert werden („Unterwegskontrollen“). Da aber immer noch viele Fahrzeuge aufgrund ihres schlechten Zustands aus dem Verkehr gezogen werden (zwischen 2007 und 2008 waren dies immerhin 300 000 Fahrzeuge), will die Europäische Kommission die bestehenden Vorschriften harmonisieren und verschärfen. Ihr Ziel ist es, den verkehrsbedingten Schadstoffausstoß zu minimieren, aber auch die Zahl der Verkehrstoten deutlich zu verringern.

Die Kommission schlägt vor, dass nun nicht nur Busse sowie Kfz zur Güter- und Personenbeförderung und Anhänger über 3,5 Tonnen unterwegs kontrolliert werden, sondern darüber hinaus auch solche unter 3,5 Tonnen, sofern ihre Höchstgeschwindigkeit 25 Kilometer pro Stunde übersteigt. Die Mitgliedstaaten werden mindestens fünf Prozent der betroffenen Nutzfahrzeuge kontrollieren müssen, die in ihrem Gebiet zugelassen sind, und sechsmal jährlich gemeinsame Unterwegskontrollen durchführen. Neu ist auch, dass ein System zur Risikoeinstufung von Unternehmen mit Nutzfahrzeugen eingeführt wird, dass Mindestanforderungen an Prüfer, Prüfstellen und „mobile Kontrolleinheiten“ festgelegt werden und dass bei jeder Unterwegskontrolle eine Sichtprüfung der Ladung vorgenommen werden muss.

Gefahren vorbeugen

Die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf leichte Nutzfahrzeuge, deren Anzahl stetig zunimmt, dürfte die Verkehrssicherheit in Europa erhöhen. Denn vielfach fallen Kleintransporter durch schlechte Wartung auf, sie gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer in hohem Maße. Außerdem schafft das System zur Risikoeinstufung zusätzliche Anreize für Unternehmen, ihre Fahrzeuge in gutem Zustand zu halten.

Bisher sind die Vorschriften zur technischen Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen in einer Richtlinie (2000/30/EG) festgelegt. Diese gibt jedoch nur ein Mindestniveau vor. Dass sie daher im Detail von den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich umgesetzt wurde, rechtfertigt keine Regelung in Form einer Verordnung, wie es die Kommission nun vorschlägt. Sie würde für alle Mitgliedstaaten verbindlich gelten und stark in ihre Souveränität eingreifen.

Autor/in: Nima Nader, ist wissenschaftlicher Referent am Centrum für Europäische Politik (CEP) in Freiburg. Das CEP ist der europapolitische Think-Tank der Stiftung Ordnungspolitik. Es analysiert die volkswirtschaftlich relevanten Vorhaben der EU und entwickelt Strategien für die europäische Politik (nader@cep.eu).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2013, Seite 48

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick