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Fuhrpark-Manager

Was muss man können?

Technik, Betriebswirtschaft, Organisation und Versicherungsrecht: Das sind nur einige der Felder, in denen sich ein Fuhrparkleiter auskennen muss.

"Am besten wäre es, wenn die Qualifikation eines Kfz-Technikers oder Kfz-Meisters, eines Betriebswirts und eines Verkehrsfachwirts im Fuhrpark-Management zusammenkommen“, so die Einschätzung von Ulrich Schaller, Verkehrsreferent der IHK Nürnberg für Mittelfranken. Zwar gibt es bereits unterschiedliche Zertifikatslehrgänge, ein eigener Berufsabschluss, der das Management von Fuhrparks im Mittelpunkt hat, wird aber bisher nicht angeboten.

Der Gesetzgeber gibt sich bisher mit der Fachkundeprüfung zum Verkehrsleiter zufrieden. Allerdings entspricht diese Prüfung oftmals nicht den hohen Anforderungen, die sich heute bei der Verwaltung größerer Flotten stellen. Verkehrsunternehmen greifen gerne auf erfahrene Kraftfahrer mit technischem Verständnis zurück, qualifizieren diese in Kurzlehrgängen zum Verkehrsleiter und setzen sie als Einsatzleiter ein, um so ein Flotten-Management zu unterstützen.

Harald Kostial, Inhaber der Fürther H. Kostial Speditions GmbH, schätzt aus seiner Praxis, dass nur ein Drittel der Fuhrparkleiter eine formale Qualifikation speziell für diesen Bereich mitbringt. „Die Branche dreht sich immer schneller, ohne Aus- und Weiterbildung geht es nicht.“ Wer nicht ständig sein Wissen auf den neuesten Stand bringe, verliere den Anschluss, so Kostial, der auch Vorstand im Landesverband Bayerischer Spediteure ist. Einen Fuhrpark mit 15 Fahrzeugen könne man nicht mehr nebenbei stemmen. Auch das Modell „Unternehmer, Fuhrparkleiter und Werkstattchef in Personalunion“ funktioniere nicht mehr.

Ständig seien neue Anforderungen und Vorschriften zu beachten, so Kostial, der dabei beispielsweise auf die französische Verordnung des letzten Jahres verweist, dass in Pkws und Lkws immer Alkoholtester mitgeführt werden sollten. Mittlerweile wurde diese Regelung aber doch wieder ausgesetzt. Als Verantwortlicher müsse man alle erforderlichen Gesetze und Verordnungen aus dem In- und Ausland im Blick haben, das reiche bis zum Arbeitsrecht für die Berufskraftfahrer. Auch Neuerungen in der EDV für das Fuhrpark-Management müssen die Manager beurteilen können.

Vielfältige Kenntnisse

Der Fuhrparkleiter der Spedition Kostial hat seine berufliche Laufbahn als Speditions- und Logistikkaufmann begonnen, war Disponent und Fahrer und qualifizierte sich dann zum Fuhrparkleiter weiter. Danach folgten weitere Qualifizierungen, etwa zu den Themen Ladungssicherung und Gefahrgut. Heute ist er für 22 Sattelzüge und vier Megatrailer verantwortlich sowie für 60 Sattelzüge bei Vertragspartnern.

Gefragt sind außerdem kaufmännische Kenntnisse, Wissen über Versicherungskonzepte und Risikomanagement sowie die Fähigkeit, mit Mitarbeitern und Lieferanten professionell zu kommunizieren. Zudem haben die Fuhrparkleiter eine Halterverantwortung, d.h. sie dürfen nicht einfach den Schlüssel für ein neues Dienstfahrzeug an einen Fahrer übergeben. Vor dem Gesetz ist der Fuhrparkleiter für den verkehrssicheren Zustand seiner Dienstwagen verantwortlich. Dazu gehört die Überwachung und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Wartungs- und Prüftermine, aber auch die Einweisung des Fahrers in das Fahrzeug sowie die Belehrung über Unfallverhütungsvorschriften.

Auf dem Bildungsmarkt finden sich zahlreiche Angebote von Firmen, um sich zu einem zertifizierten Fuhrparkmanager, Flottenmanager oder Fuhrparkleiter zu qualifizieren. Kostial ist über die Breite der Angebote mit ihren Varianten bezüglich Inhalt und Dauer nicht ganz glücklich. „Es wird immer schwieriger sicherzustellen, welche Angebote qualifiziert und passend sind.“ Und in den Online-Jobbörsen ist die formale Qualifikation auch eher die Ausnahme. Gefragt sind oftmals eine technische oder kaufmännische Ausbildung in Verbindung mit einer langjährigen, vielfach Lkw-spezifischen Berufserfahrung bzw. ein abgeschlossenes kaufmännisches oder technisches Studium.

Autor/in: 
tt.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2013, Seite 36

 
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