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Brandschutz

Kein Feuer unterm Dach

Ein vorbeugender Brandschutz sichert die Existenz des Unternehmens. Die Voraussetzung ist, dass er fachlich qualifiziert geplant und umgesetzt wird. Von Thomas Sturtz

Alarmstimmung breitet sich bei vielen Unternehmern aus, wenn sie mit dem Thema Brandschutz konfrontiert werden. Teuer, aufwändig und unnötig, so lautet das gängige Vorurteil. Natürlich kosten entsprechende Maßnahmen erst einmal Geld, das sich aber mittel- bis langfristig schnell amortisiert. Denn ein wirksamer Brandschutz bewahrt den Betrieb vor größeren Schäden und Produktionsausfällen, sichert also im Grunde dessen Existenz.

Viele Menschen waren aber noch nie mit einem Feuer konfrontiert und handeln deshalb nach der Maxime „Bei uns passiert schon nichts“. Zudem sind viele bauliche Mängel, die das Risiko für Brände erhöhen, nicht auf den ersten Blick sichtbar und werden erst bei einem Schadensereignis offenkundig – häufig mit tödlichen Folgen. Darüber hinaus verlassen sich viele Unternehmer auf die Feuerwehr, die im Notfall schon rechtzeitig eingreifen werde.

Dabei wird vergessen, dass nur in den bayerischen Großstädten Berufsfeuerwehren mit hauptamtlichen Kräften und modernster technischer Ausrüstung stationiert sind. In kleineren Gemeinden sind die ehrenamtlichen Kräfte in aller Regel nicht so schnell und mit so großen Kräften vor Ort. Deshalb gilt: Für die Sicherheit der Personen im Gebäude ist an erster Stelle der Unternehmer verantwortlich und nicht die Feuerwehr!

Die meisten Brände – auch diejenigen, die sich zu einer Katastrophe auswachsen – beginnen als kleiner Entstehungsbrand. Das kann ein Papierkorb sein, dessen Inhalt Feuer fängt, eine überlastete oder mangelhafte Klemmstelle in einer Maschine oder eine fehlerhafte Elektroinstallation.

Haustechnische Installationen

Grundsätzlich müssen alle technischen Geräte und die Elektroinstallationen im Gebäude als potenzielle Zündquelle angesehen werden. Eine Ursache vieler Gebäudebrände sind die haustechnischen Installationen, deren Materialien über die Jahre altern und schadhaft werden können. Schon Bauwerke aus den 1970er Jahren mit ihren über 40 Jahre alten Baustoffen erreichen langsam ihre geplante Nutzungsdauer und bergen zunehmend Gefahren.

Die Installationen ziehen sich wie ein Netzwerk durch sämtliche Räume und Geschosse eines Gebäudes und können im Brandfall wie Zündschnüre wirken und somit aus einem kleinen Brandereignis einen Totalschaden machen. Die erforderlichen Abschlüsse zwischen einzelnen Räumen bzw. zwischen Geschossen sind in älteren Gebäuden oft mangelhaft, da die Brandschutzabschottungen nicht ordnungsgemäß ausgeführt bzw. durch Nachinstallationen zerstört wurden.

In der Regel sind die haustechnischen Installationen verdeckt eingebaut, verlaufen in Installationskanälen bzw. -schächten oder über abgehängten Unterdecken. Sofern diese Bereiche nicht durch eine automatische Brandmeldeanlage überwacht werden, ist es für die Feuerwehr im brennenden Gebäude oftmals unmöglich, einen Brand schnell und wirkungsvoll einzugrenzen, da das Feuer unkontrolliert und uneinsehbar weitergeleitet wird.

Das verschärft die sowieso schon schwierigen Bedingungen der Einsatzkräfte, die mit hohen Temperaturen, giftigen Rauchgasen, starker Rauchentwicklung, mangelnder Sicht und fehlender Ortskenntnis zu kämpfen haben. Die schnelle Eindämmung ist aber deshalb von großer Bedeutung, weil ein Feuer, das sich über eine Fläche von ca. 200 Quadratmetern ausgedehnt hat, kaum mehr unter Kontrolle zu bringen ist. Das bedeutet, dass das betroffene Gebäude völlig zerstört wird und die Einsatzkräfte sich darauf konzentrieren müssen, angrenzende Gebäudebereiche und Nachbarobjekte zu schützen.

Sonderbauverordnungen

Alle Bauordnungen und Sonderbauverordnungen regeln überwiegend die materiellen Anforderungen an Bauteile, Bauarten und Bauprodukte. Wie diese hinsichtlich des Brandschutzes einzuschätzen sind, wird in der Regel erst durch praktische Erfahrungen mit Schadensereignissen offensichtlich.

Die Vielzahl der Baustoffe, Materialien und Installationen kann nur bedingt durch eine allgemein gültige Bauordnung geregelt werden. Aus diesem Grund existiert eine beträchtliche Zahl von Sonderverordnungen, beispielsweise für Industriegebäude, Garagen sowie Verkaufs- und Versammlungsstätten.

Aufgrund der technischen Weiterentwicklungen der Gebäude und der vielfältigen Nutzungen reicht es heute bei Bauvorhaben nicht mehr aus, den Architekten damit zu beauftragen, einen einfachen Genehmigungsantrag bei der Behörde einzureichen. Heute verlangt der Gesetzgeber für jedes Bauvorhaben einen bautechnischen Nachweis in Form eines umfangreichen Brandschutznachweises.

In diesem müssen zum Beispiel folgende Aspekte detailliert beschrieben werden: Brandverhalten der Baustoffe, Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile, Brand- und Rauchabschnitte, Größe der Nutzungseinheiten, Führung der Rettungswege, Löschwasserversorgung und Brandbekämpfungsmöglichkeiten durch die Feuerwehr. Wichtig dabei: Im baurechtlichen Genehmigungsverfahren wird nur der Sachschutz nach öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten gefordert, nicht jedoch der eventuell benötigte Objektschutz für ihren Betrieb.

Ein qualifizierter Brandschutznachweis soll immer aus einem umfangreichen schriftlichen Textteil sowie den dazugehörigen Brandschutzplänen bestehen. Dieser Nachweis ist die Planungsgrundlage für sämtliche Beteiligte am Bauvorhaben, z.B. Architekten, Planer der Haustechnik, ausführende Handwerker und Verantwortliche für den laufenden Betrieb. Deshalb sollte auf jeden Fall auf eine hohe Qualität der Brandschutznachweise geachtet werden und nicht nur auf die Höhe des Honorars für den Brandschutzfachplaner.

Vergleichen Sie die Leistung, die sie von dem Brandschutznachweisersteller erhalten und lassen Sie sich Vergleichsobjekte zeigen. Denn Brandschutznachweis ist nicht gleich Brandschutznachweis. Oft werden nur einfache sogenannte Listennachweise angeboten, die in der Regel jedoch nicht den umfangreichen Ansprüchen an einen qualifizierten Brandschutznachweis gerecht werden. Eine wirtschaftliche Lösung hängt auch von den Erfahrungen des Nachweiserstellers ab.

Doch wie steht es mit den Bestandsgebäuden, für die keine aktuelle Genehmigungsplanung erstellt werden muss? Eigentümer, die keine Änderung der Nutzung bzw. bauliche Maßnahmen durchführen und deren Gebäude nach wie vor vollständig mit der Beschreibung in den ursprünglichen Baugenehmigungen übereinstimmt, genießen Bestandsschutz.

Rechtlich sind sie nicht verpflichtet, ihr Gebäude an die aktuellen Anforderungen der jeweils gültigen Bauordnung anzupassen. Dies betrifft jedoch nur die rechtliche Seite. Aus unternehmerischer Sicht kann es durchaus sinnvoll und wirtschaftlich sein, auch für Bestandsgebäude einen aktuellen Brandschutznachweis erstellen zu lassen. Denn wirksame Brandschutzmaßnahmen, mit denen sich der Gebäudebestand „ertüchtigen“ lässt, verbessern immer den Schutz von Personen und Sachen und damit letztlich des gesamten Unternehmens.

Externe Brandschutzfachplaner zeigen die Schwachstellen und somit die Risiken für das Unternehmen auf. Die Anforderungen an die Qualifikation der Experten, die einen Brandschutznachweis ausstellen, sind in Artikel 62 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) klar geregelt. Ersteller des bautechnischen Nachweises müssen eine entsprechende Berechtigung besitzen (Artikel 61 BayBO) und mindestens in einer Liste der bayerischen Architekten- bzw. Ingenieurkammer eingetragen sein. Jeder sogenannte Bauvorlageberechtigte verfügt über eine entsprechende Listennummer und einen Rundstempel als Nachweis.

Honorierung der Brandschutzplaner

Die Leistung der Fachplaner für den Brandschutz ist nicht durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Als vernünftige Alternative steht hier eine Schrift über das Leistungsbild und die Honorierung zur Verfügung, die die Fachkommission Brandschutz des „Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.“ (AHO) vorgelegt hat.

Basis für die Honorierung ist grundsätzlich die zu bearbeitende Bruttogrundfläche, wobei Nutzungsschwerpunkt und besondere Schwierigkeiten des Objektes berücksichtigt werden. Leistungen für Bestandsbegehungen, Untersuchungen von Bauteilen und Besprechungen sind in der Regel zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Das Honorar ist somit völlig unabhängig von den zu erwartenden Kosten und Maßnahmen.

Abhängig von der Größe und Nutzung des Gebäudes muss der bautechnische Nachweis (Brandschutznachweis) nach dem Vieraugenprinzip geprüft werden. Dies trifft auf Gebäude der Gebäudeklasse 5, Mittel- und Großgaragen sowie Sonderbauten zu. In Bayern stehen hierfür zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

Wenn ein Antrag auf Baugenehmigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt wird, kann man im Bauantragsformular wählen, ob der Brandschutz durch die Behörde oder durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz (PSB) geprüft werden soll. Entscheiden Sie sich für die Prüfung durch einen PSB), erteilt die Behörde ausschließlich die Baugenehmigung ohne Prüfung des Brandschutznachweises. Dieser wird dann durch den privatrechtlich tätigen PSB geprüft, die Behörde hat dann kein Mitspracherecht mehr.

Der PSB prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit des Brandschutznachweises. Sofern diese gegeben sind, wird die Bescheinigung „Brandschutz Teil I“ erteilt. Zudem überwacht der PSB stichprobenartig auch die ordnungsgemäße Bauausführung und bescheinigt diese durch die Bescheinigung „Brandschutz Teil II“. Auch Anträge auf Abweichungen nach Art. 63 BayBO können vom PSB bescheinigt werden.

Die Bescheinigung „Brandschutz Teil I“ muss erst zu Baubeginn auf der Baustelle vorliegen, die Bescheinigung „Brandschutz Teil II“ muss der unteren Bauaufsichtsbehörde spätestens zur Nutzungsaufnahme vorgelegt werden. Die Praxis hat gezeigt, dass bei einer ordnungsgemäßen Bauüberwachung durch den Prüfsachverständigen für Brandschutz die Qualität der Bauausführung wesentlich erhöht wird. Die fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit des PSB stellt hier einen ganz klaren Vorteil für die Bauherren dar.

Ein normaler Brandschutznachweis, der als bautechnischer Nachweis zur Prüfung vorzulegen ist, behandelt in der Regel keine versicherungsrechtlichen Anforderungen. Insofern sollten die Schutzziele frühzeitig mit den Beteiligten definiert werden. Gerade für Unternehmen ist die Erfüllung der versicherungstechnischen Vorgaben von Bedeutung, denn die Anforderungen der Versicherer können unter Umständen deutlich höher sein als die öffentlich-rechtlichen Vorgaben. Und nicht zuletzt wirkt sich ein guter und wirksamer Brandschutz auch vorteilhaft auf die Höhe der Versicherungsprämien aus.

Autor/in: Thomas Sturtz, ist Prüfsachverständiger für Brandschutz sowie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz, Architekt und Inhaber des Architektur- und Sachverständigenbüros Blaues Quadrat ! in Fürth (blaues-quadrat@t-online.de).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2013, Seite 82

 
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