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Elektronisches Verfahren

Lohnsteuerkarte auf Papier ist passé

Die Lohnsteuerkarte hat endgültig ausgedient: Für alle Arbeitgeber ist jetzt der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ab den Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Dezember 2013 verpflichtend.

Der von der Finanzverwaltung eingeräumte Übergangszeitraum endet zum Jahreswechsel. Aus diesem Grund hat die Finanzverwaltung alle Arbeitgeber, die im September noch keine Daten abgerufen haben, angeschrieben und zum Abruf aufgefordert.

Die Daten, die für die Lohnabrechnung zwingend notwendig sind (z.B. Steuerklassen, Kinderfreibeträge und andere Freibeträge), erhalten die Arbeitgeber nun nur noch über die ELStAM-Datenbank. Dort werden auch alle Änderungen verarbeitet, gespeichert und zur Verfügung gestellt.

Für den Zugriff benötigen die Arbeitgeber eine Authentifizierung (Zertifikat), die Identifikationsnummer und das Geburtsdatum des Arbeitnehmers. Ist ein solches Zertifikat, wie es z.B. bereits für die Übermittlung der Umsatz- oder Lohnsteueranmeldungen notwendig ist, nicht vorhanden, muss es über das Elster-Online-Portal beantragt werden.

In aller Regel greifen die Lohnabrechnungsprogramme der Unternehmen direkt auf die ELStAM-Datenbank zu. Arbeitgeber, die keine Software zur Lohnabrechnung verwenden, können die Daten über das kostenlose Programm „Elster-Formular“ der Finanzverwaltung abrufen. Alle notwendigen Informationen für Arbeitgeber zum elektronischen Abruf (z.B. Leitfäden, häufig gestellte Fragen, Informationsschreiben und Schreiben des Bundesfinanzministeriums) stehen unter www.elster.de zur Verfügung.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2013, Seite 33

 
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