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Büroarbeitsplätze

Was ist die Norm?

Arbeitsplatz Büro Computer Frau Mitarbeiterin © Ryan McVay - Thinkstock.com

Für die Ausstattung von modernen Büros gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Der deutsche Verband Büro,- Sitz- und Objektmöbel (BSO) listet 44 relevante EU-Richtlinien, Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften auf, die für Büroarbeitsplätze zu beachten sind. Neben generellen Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Betriebssicherheit dürfte für die Bürowelt die Europäische Bildschirmrichtlinie (90/270/EWG) über die Mindestvorschriften bei der Arbeit an Bildschirmgeräten die wichtigste sein. Dazu kommen Normative Festlegungen und Technische Spezifikationen für Büromöbel sowie sechs DIN EN bzw. DIN-Normen, die sich neben dem Büroarbeitsstuhl auch dem Büroarbeitstisch (DIN EN 527) oder den Büroschränken (DIN EN 14073) widmen.

Außerdem gelten sechs produktunabhängige, grundlegende normative Festlegungen, wie die spezielleren Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten laut DIN EN ISO 9241 und hier insbesondere der Teil 5, der Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung regelt. Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastungen finden sich in der DIN EN ISO 10075. Flächen für die Aufstellung von Büromöbeln sind genauer in der DIN 4543 definiert, Flächen für Kommunikationsarbeitsplätze in Büro- und Verwaltungsgebäuden legt die DIN 16555 fest.

Darüber hinaus stecken DIN, DIN EN, DIN EN ISO – also deutsche, europäische und internationale Standards – sowie VDI-Richtlinien die Aspekte Akustik, Beleuchtung und Ökologie ab. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) definiert außerdem technische Regeln für Arbeitsstätten. Dazu gehören unter anderem die Verkehrswege (ASR A1.8), die Fluchtwege und Rettungspläne (ASR A2.3), die Beleuchtung (ASR A3.4) oder die Raumtemperatur (ASR A3.5). Auch in den Berufsgenossenschaftlichen Informationen sind sieben ergänzende oder zusätzliche Aspekte für Arbeitsstätten zu finden, beispielsweise der Sonnenschutz im Büro (BGI 827) oder die Gesundheit im Büro (BGI 5018). Das Thema Akustik ist – gerade auch in Großraumbüros – ein wichtiger Aspekt, zu dem es ebenfalls eine Reihe von Regelungen gibt, u.a. die DIN 18041„Hörsamkeit in Räumen“. Diskutiert wird aktuell der Entwurf der Richtlinie VDI 2569 „Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro“, mit der eine zeitgemäße Grundlage zur Bewertung der akustischen Bedingungen in Büroräumen geschaffen werden soll. Grundlage der neuen Anforderungen sind die Kenngrößen der im Mai 2012 eingeführten Vorschrift DIN EN ISO 3382 zur Messung raumakustischer Parameter in Großraumbüros, die das subjektive Verstehen von Sprache, die hörbare Lautstärke und die Nachhallzeit berücksichtigt.

Auf die Möbel kommt es an

Das normative Herzstück für den Büroarbeitsplatz ist die Normenreihe DIN EN 1335, die Vorschriften für Büromöbel enthält. Peter Birkmann, Sachverständiger im Möbelprüflabor der Nürnberger TÜV Rheinland LGA Products GmbH, sieht sein Haus in einer führenden Rolle, was die Prüfung von Bürostühlen angeht. Gemeinsam mit den Standorten in Herford und Dresden werden rund 80 Prozent der höhenverstellbaren Bürodrehstühle in Deutschland geprüft. Um das GS-Zeichen nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zu bekommen, ist auch eine jährliche Inspektion der Fertigungsstätten notwendig. Ohne das GS-Zeichen könnten Objekteinrichter nicht an Ausschreibungen teilnehmen. Im Labor des TÜV Rheinland LGA Products werden aber auch die Gasfedern für die Sitzhöhenverstellung nach der DIN 4550 unter die Lupe genommen sowie die fünf Rollen, die gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert sein müssen.

Die DIN EN 16139 legt Anforderungen an die Sicherheit, Festigkeit und Dauerhaltbarkeit von allen Arten von Sitzmöbeln für den Nicht-Wohnbereich fest – bis hin zu Büro-Besucherstühlen und Konferenzbestuhlung. Allerdings regelt die Norm nur die Sicherheit für die Benutzung durch Erwachsene mit einem Körpergewicht von bis zu 110 Kilogramm. Daher berät der Deutsche Normenausschuss bei der Gewichtsfrage derzeit neue Anforderungen.

Die nordbayerischen Hersteller, darunter Dauphin, Löffler oder die beiden Steifensand-Unternehmen, bringen regelmäßig innovative Produkte auf den Markt, die den Normen entsprechen müssen und oft besondere Prüfverfahren erfordern. So hat Löffler beispielsweise mit seiner Ergo-Linie eine Sitzvariante für das Büro entwickelt, die auch als Sitz mit nur einem beweglichen Standfuß angeboten wird. Dahinter steht die patentierte Entwicklung einer beweglichen Sitzfläche, die die Rückenmuskulatur aktiviert. Auch diese Variante wurde nach der gängigen DIN EN 1335 geprüft. Allerdings musste beim TÜV Rheinland LGA Products ein neues Pilot-Prüfverfahren entwickelt werden, berichtet Arthur Duske, Leiter des Qualitätsmanagements bei Löffler. Heute gehöre der spezielle Laboraufbau für einfüßige Bürostühle zur „gängigen Anwendung“.

Die Planung und Möblierung wird sich aus Sicht des Handelsverbands Bürowirtschaft und Schreibwaren (HBS) / Bundesverband Bürowirtschaft (BBW) zunehmend darauf einrichten müssen, dass verschiedene Generationen und Kulturen in zeitlich begrenzter Projektarbeit miteinander arbeiten – sei es am klassischen Büroarbeitsplatz, in Home-Offices oder unterwegs. Dies verlangt aus Verbandssicht vielseitige und flexible Büromöbel und Bürolandschaften. Vor diesem Hintergrund hat der Fachverband BSO das Qualitätszeichen „Quality Office“ entwickelt, das eigenen Angaben zufolge als einziges alle Kriterien zeitgemäßer Büroeinrichtungen berücksichtigt. Das gelte für die Aspekte Ergonomie, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Arbeitsorganisation und Technik-Integration. Ein weiteres Augenmerk liege auf Motivation und Kommunikation der Büromitarbeiter. Für eine Quality-Office-Zertifizierung wird das fachspezifische Wissen der Einrichtungsfachberater intensiv geschult und gefördert und durch ein Weiterbildungssystem ständig an die Arbeitswelt angepasst. Teil 2 der Leitlinie Qualitätskriterien für Büro-Arbeitsplätze, Dienstleistungen beschreibt die Anforderungen an Fachberater und Fachhändler. Sie wurden gemeinsam vom BSO, dem Deutschen Institut für Normung, der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG, der BAuA, dem Deutschen Netzwerk Büro sowie dem BBW herausgegeben.

Autor/in: 
tt.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2014, Seite 44

 
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