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Energie-Audits

Alles effizient?

Energie-Audit © Foto: choness/Thinkstock.com

Neue Gesetzeslage: Viele Unternehmen werden verpflichtet, regelmäßige Energie-Audits durchzuführen. Von Bernhard Gastauer

Auf alle „großen“ Unternehmen kommen zum 5. Dezember 2015 neue Anforderungen im Bereich Energieeffizienz hinzu. Sie müssen nachweisen, dass sie effizient mit Energie umgehen, und sind deshalb verpflichtet, regelmäßig Energie-Audits durchzuführen oder alternativ ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das novellierte Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), das am 6. März beschlossen wurde und mit dem entsprechende EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt wurden.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Betroffen von der Gesetzesänderung sind alle „großen“ Unternehmen – also diejenigen, die nicht als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der KMU-Definition der EU gelten. Auf das novellierte EDL-G müssen sich also konkret Unternehmen einstellen, die mehr als 250 Mitarbeiter haben oder einen Jahresumsatz von über 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro erreichen.

Nicht nur „große“ Unternehmen des produzierenden Gewerbes, sondern auch Betriebe anderer Wirtschaftszweige wie beispielsweise Handel, Finanzwirtschaft, Tourismus usw. müssen das EDL-G beachten. Betroffen sind außerdem kleine Tochtergesellschaften von Großunternehmen, selbst wenn sie nur wenige Mitarbeiter haben. Für private Krankenhäuser und Unternehmen des Versorgungssektors (Wasser und Energie) gelten die neuen Anforderungen, wenn die öffentliche Hand mit 25 Prozent oder mehr an ihnen beteiligt ist – auch dann, wenn sie laut EU-Definition als KMU gelten.

Unternehmen, die sich im Unklaren darüber sind, ob die neue Gesetzeslage für sie relevant ist, sollten umgehend ihren Status klären: Gelten sie als Großunternehmen oder als KMU, sind sie als Partnerunternehmen oder als verbundene Unternehmen einzustufen? Hilfestellung bei der Klärung des Sachverhaltes leistet u.a. die KfW Bankengruppe, die dazu ein Info-Blatt und einen Erhebungsbogen zum Download bereit gestellt hat (www.kfw.de; Download-Center: Suchbegriff „6000000196-KMU-Definition-pdf“).

Alle Unternehmen, auf die das EDL-G zutrifft, sind nun verpflichtet, regelmäßig Energie-Audits nach der Norm EN 16247-1durchzuführen. Sie können aber alternativ auch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem gemäß dem Eco-Management and Audit Scheme der EU (Emas) einführen. Die betroffenen Betriebe sollten umgehend analysieren, welche dieser Alternativen für sie optimal ist.

EN 16274-1: Diese Norm definiert die Anforderungen an eine detaillierte Energieanalyse (Energie-Audit), die auch ausgearbeitete Vorschläge zur Steigerung der Energieeffizienz beinhalten soll.

Energiemanagementsystem nach ISO 50001: Diese internationale Norm beschreibt die Anforderungen an ein Managementsystem zur ständigen Verbesserung der energetischen Leistung.

Umweltmanagementsystem nach Eco-Management and Audit Scheme (Emas): Instrument der EU, das Unternehmen und Organisationen dabei unterstützt, die Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.

Das EDL-G regelt auch die Anforderungen an die Personen, die Energie-Audits nach EN 16247-1 durchführen. Die Kriterien sind Fachkenntnis, einschlägige Ausbildung und eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit in der Energieberatung. Zudem muss das Energie-Audit hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral durchgeführt werden. Qualifizierte Personen mit den entsprechenden Voraussetzungen werden in einer öffentlich zugänglichen Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) geführt.

Das Bundesamt wird auch die Einhaltung des EDL-G überwachen und stichprobenartig prüfen, ob die Unternehmen Energie-Audits wie vorgeschrieben durchgeführt bzw. Energiemanagementsysteme eingeführt haben. Unternehmen, die das EDL-G missachten, machen sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig, die mit Bußgeldern von bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann.

Für alle betroffenen Unternehmen gilt: Die Zeit drängt! Denn schon zum 5. Dezember 2015 tritt das Gesetz in Kraft und dann müssen Energieaudits durch qualifizierte Auditoren durchgeführt oder alternative Lösungen auf den Weg gebracht worden sein.

Autor/in: 

Bernhard Gastauer ist Inhaber des Ingenieurbüros und Beratungsunternehmens IB Gastauer in Nürnberg (www.eben.com.de).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2015, Seite 38

 
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