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Chemikalien-Verordnung

Stoffe jetzt registrieren

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Bei der Chemikalien-Verordnung „Reach“ steht die nächste Registrierungsphase an. Der Mittelstand ist stärker betroffen als bisher.

Unternehmen, die von der „Europäischen Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe“ (kurz „Reach“) betroffen sind, sollten sich den Juni 2018 fest vormerken. Dann steht die letzte Frist für die Registrierung von chemischen Altstoffen an. Bis dahin müssen alle hergestellten oder importierten Stoffe (Jahresmenge über eine Tonne) bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki registriert werden. Im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Registrierungsphasen 2009 und 2013 werden deutlich mehr Chemikalien zu registrieren sein und es werden verstärkt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) registrierungspflichtig. Viele von ihnen haben bislang jedoch kaum Erfahrungen mit „Reach“ und sollten sich deshalb frühzeitig vorbereiten.

Grundsätzlich müssen die Unternehmen alle Stoffe (auch Gemische), die sie in Mengen ab einer Tonne pro Jahr und Unternehmen produzieren oder importieren, bei der ECHA registrieren lassen. Registriert ein Hersteller bzw. Importeur einen Stoff nicht, darf er diesen weder herstellen noch einführen. Stoffe, die in Erzeugnissen enthalten sind, müssen nur dann registriert werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung freigesetzt werden.

Fristen

Betroffene Unternehmen können die letzte Frist im Juni 2018 allerdings nur in Anspruch nehmen, wenn sie bereits im Jahr 2008 eine Vorregistrierung durchgeführt hatten. Wenn ein Unternehmen einen Stoff noch nicht vorregistriert hat, besteht noch bis zum 31. Mai 2017 die Möglichkeit, die Vorregistrierung nachzuholen. Dies ist bis zu sechs Monate nach der erstmaligen Herstellung oder dem erstmaligen Import möglich. Nicht vorregistrierte Stoffe müssen sofort bei der ECHA registriert werden. Wie die Registrierung genau funktioniert und welche Informationen Unternehmen im Einzelnen benötigen, ist auf der Internet-Seite des „Reach“-Helpdesks der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ausführlich beschrieben (www.reach-clp-biozid-helpdesk.de). In der Rubrik „Reach/Registrierung“ steht u. a. ein Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen zur Verfügung.

Die Registrierung erfolgt in mehreren Stufen: Zunächst müssen die Unternehmen klären, welche Stoffe im Betrieb bei der ECHA registriert werden müssen und welche davon befreit sind. Im zu erstellenden Registrierungsdossier sind folgende Informationen notwendig, um einen Stoff eindeutig zu identifizieren: Name des Stoffes, Angaben über dessen Zusammensetzung und Reinheit sowie Spektraldaten und andere Analyseinformationen. Es ist üblich, jedoch nicht notwendig, die chemische Bezeichnung mit einer Verzeichnisnummer (z. B. EINECS- oder CAS-Nummer) zu verknüpfen, die sich oft im Sicherheitsdatenblatt findet. Ferner sollte überprüft werden, ob die Angaben zur Stoffidentität, die bei der Vorregistrierung vorgelegt wurden, noch gültig sind.

Informationsaustausch über Stoffe

Um unnötige Tierversuche und Mehrfachprüfungen zu vermeiden sowie um Kosten zu sparen, soll eine gemeinsame Registrierung die Regel sein (OSOR-Prinzip: „One Substance One Registration“). Nachdem Unternehmen die registrierungspflichtigen Stoffe ermittelt haben, müssen sie daher für jeden dieser Stoffe die entsprechenden Mitregistranten finden. Alle Mitregistranten für denselben Stoff müssen sich im „Forum zum Austausch von Stoffinformationen“ („Substance Information Exchange Forum“ SIEF) zusammenschließen, wissenschaftliche Daten zum Stoff austauschen und eine gemeinsame Registrierung vornehmen. Eine ausführliche Darstellung dieses Prozesses finden sich auf der ECHA-Website (http://echa.europa.eu/de/support/registration/finding-your-co-registrants).

Gemäß „Reach“ müssen die Kosten für eine Registrierung auf gerechte, transparente und nicht diskriminierende Weise geteilt werden. Die gemeinsame Nutzung von Daten soll nicht zu finanziellen Vorteilen für eine oder mehrere Parteien führen, sondern der Teilung der tatsächlich anfallenden Kosten dienen. In der Praxis bereitet die Daten- und Kostenteilung allerdings erhebliche Probleme und bietet immer wieder Streitpotenzial. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission am 6. Januar 2016 eine Durchführungsverordnung für die Daten- und Kostenteilung verkündet. Aus Expertensicht bietet aber auch diese Verordnung keine ausreichende Klarheit.

Eine wichtige Aufgabe der SIEF-Plattform besteht darin, dass alle Teilnehmer Informationen über schädliche Wirkungen und Risiken eines Stoffes zusammentragen, um so dessen sichere Verwendung zu ermöglichen. Hierbei müssen beispielsweise Informationen über die Verwendungsbedingungen aus der Lieferkette sowie die Daten zu schädlichen Wirkungen entsprechend den Informationsanforderungen der „Reach“-Verordnung ermittelt werden. Wenn Unternehmen pro Jahr mehr als zehn Tonnen eines registrierungspflichtigen Stoffes herstellen oder einführen, müssen sie zudem eine Stoffsicherheitsbeurteilung (CSA) durchführen und die Ergebnisse in einem Stoffsicherheitsbericht (CSR) dokumentieren. Eine gute Hilfestellung für die Bewertung der Gefahren und Risiken ist auf der ECHA-Website zu finden (http://echa.europa.eu/de/reach-2018/assess-hazard-and-risk).

Im Anschluss an den Datenaustausch in der SIEF-Plattform sollten sowohl der federführende Registrant als auch die einzelnen SIEF-Teilnehmer über alle Informationen verfügen, die sie zur Erstellung der Registrierungsdossiers benötigen. Diese werden mit der IUCLID-Software erstellt und dann über „Reach-IT“ (beide Werkzeuge sind auf der ECHA-Homepage zu finden) bei der ECHA eingereicht. Im Normalfall bearbeitet die ECHA ein Registrierungsdossier innerhalb von drei Wochen. Wenn die Registrierung nach Ende März 2018 erfolgt, kann dieser Vorgang allerdings deutlich länger ausfallen. Die ECHA behält sich vor, die Registrierungsdossiers zu überprüfen. Die Registrierung gemäß „Reach“ ist keine einmalige Sache und die rechtlichen Verpflichtungen für die Unternehmen enden nicht damit, dass sie die Registrierungsnummer erhalten. Sie sollten ihre Registrierungen vielmehr immer aktualisieren, wenn ihnen neue Informationen vorliegen.

IHK, Tel. 0911 1335-297
ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de

 

 

 

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2016, Seite 38

 
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