Telefon: +49 911 1335-1335

Erbschaftssteuer

Reform lässt noch Fragen offen

Bei der Erbschaftssteuer besteht nun endlich Rechtssicherheit für die Unternehmen: Bundestag und Bundesrat haben der Reform zugestimmt, die Neuregelungen treten rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) stellt zwar fest, dass der Mittelstand stärker belastet wird, sieht aber auch Verbesserungen: Die Bewertung von Unternehmen sei nun realistischer gestaltet worden, bei dem häufig angewendeten „Vereinfachten Ertragswertverfahren“ sei der entscheidende Multiplikator des durchschnittlichen Jahresertrags von derzeit knapp 18 auf 13,75 gesenkt worden. Gut findet der DIHK, dass sich Erwerber von großen Unternehmensanteilen (über 26 Mio. Euro) statt einer Verschonungsbedarfsprüfung, inklusive des Einsatzes der Hälfte ihres Privatvermögens, für ein Abschmelzen des Verschonungsabschlags entscheiden können. Wie vom DIHK gefordert werden endlich auch die bei Familienunternehmen typischen Verfügungsbeschränkungen berücksichtigt (z. B. wenn die Entnahme von Gewinnen und die Abfindungen beim Ausscheiden eines Gesellschafters vertraglich begrenzt werden). Allerdings sei der Gesetzestext gerade bei den Vorgaben für die maximal mögliche Gewinnentnahme nicht konkret genug. Nicht eindeutig sei z. B. auch, wie der „steuerrechtliche Gewinn“ genau bestimmt werden soll. Für diese in der betrieblichen Praxis häufigen Fälle fordert der DIHK eindeutige Verwaltungserlasse, die für Klarheit sorgen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2016, Seite 29

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick