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175 Jahre IHK

Jubiläum mit Tradition

Bild_1_Tuemmels_Hauptmarkt_web © Lorenz Strauch

„Der Markt zu Nürnberg“, Ölgemälde von Lorenz Strauch (1594).

Am 7. April 1843 wird die Handelskammer in Nürnberg gegründet. Aber ihre Geschichte beginnt viel früher.

Mit der neuen Marktordnung von 1560 entsteht in der Nürnberger Kaufmannschaft der Wunsch, den Handel eigenverantwortlich zu regeln. 1566 nimmt der Handelsvorstand, ein Kollegium von vier „Marktvorstehern“, seine Arbeit auf. Ursprünglich ist er nur als Schiedsgericht und Vorstand tätig, doch der Einfluss wächst mit den Jahren. Auch nachdem die ehemals Freie Reichsstadt Nürnberg 1806 an das Königreich Bayern fällt, verteidigt die Nürnberger Kaufmannschaft ihre Selbstverwaltung. Wiederholt vom Handelsvorstand eingefordert, gründet König Ludwig I. im Jahr 1843 die Kammer in Nürnberg mit Zuständigkeit für den gesamten Regierungsbezirk Mittelfranken. Nürnberg ist damit zusammen mit Augsburg, Bayreuth, München, Regensburg und Würzburg Geburtsstätte des flächendeckenden Kammerwesens in Deutschland. Zu den Aufgaben gehört in den Anfangsjahren vor allem die Beratung der Regierung bei der Förderung des Handels.

Die Einrichtung von Handelskammern reagiert auch auf den Wandel der bislang vorwiegend agrarisch und handwerklich geprägten bayerischen Wirtschaft. Der Handel wächst dank des 1834 gegründeten Deutschen Zollvereins und verbesserter Transportmöglichkeiten durch die Eisenbahn stark an. Der technische Fortschritt und der Einsatz von Dampfmaschinen sorgen für einen Aufschwung der Industrie. Für die wachsende Wirtschaft in Bayern sind im 19. Jahrhundert die Verbesserung der Transportwege, die Vereinheitlichung von Währungen, Maßen und Gewichten sowie Zollfragen drängende Themen. Von den Handelskammern wird erwartet, dass sie ihren Sachverstand dazu einbringen.

Bereits 1868 verfügt König Ludwig II. von Bayern eine Reform des Kammerwesens. Entscheidende Neuerungen betreffen die „ständige Wirksamkeit“, das heißt, die Handelskammer, die vorher nur auf Anfrage hin aktiv werden konnte, erhält nun auch Anhörungs-, Berufungs- und Initiativrechte sowie die – von Ludwig I. noch gefürchtete – direkte Wahl der ehrenamtlichen Repräsentanten. Die Verordnung schreibt auch erstmals die Beitragserhebung bei den Wahlberechtigten vor, die jedoch zunächst auf die Unternehmerschaft am jeweiligen Sitz der Kammern beschränkt war. Außerdem können die Handelskammern einen „fachwissenschaftlich gebildeten Sekretär“ und das erforderliche „Hilfspersonal“ anstellen. Damit sind wichtige organisatorische Voraussetzungen für eine fundierte kontinuierliche Kammerarbeit mit ökonomischem Fachwissen geschaffen, die die IHKs bis heute auszeichnet.

Verantwortung damals und heute

2018 feiert die IHK ihr 175-jähriges Bestehen. Der Markenkern „Wirtschaft in Eigenverantwortung“, der bereits dem Wirken des Handelsvorstands zugrunde liegt, erweist sich als Erfolgsgeschichte und begründet den Gestaltungsauftrag für die Zukunft. Besondere Bedeutung hat dabei das Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns. Im IHK-Gesetz verankert, ist dieses Leitbild für die IHK als unabhängige, selbstverwaltete Institution der mittelfränkischen Wirtschaft Tradition und Verpflichtung zugleich. Es findet heute seinen Ausdruck sowohl im Konzept der Corporate Social Responsibility (CSR) wie auch der Initiative Global Compact der Vereinten Nationen.

Mehr zum Jubiläum

Offizieller Auftakt für „175 Jahre IHK“ wird der Jahresempfang am 9. April sein. In der WiM begleiten wir das Jubiläum mit einer Artikelserie über unsere Exzellenzthemen im Wandel der Zeit.

Autor/in: 

Von Dr. Hans-Diether Dörfler und Dr. Kurt Hesse

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2018, Seite 46

 
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