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IHK-Wahl 2019

Was ist neu?

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Die IHK-Vollversammlung hat Änderungen der Wahlordnung und der Satzung beschlossen. Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch erläutert die Hintergründe.

Warum braucht es überhaupt eine IHK-Wahl?

Betroffene zu Beteiligten machen ist ein Kerngedanke der IHK-Organisation. Engagement und Selbstorganisation – die demokratische Legitimation erfolgt über Wahlen.

Worauf kommt es bei den Wahlen an?

Grundlegend ist, dass alle IHK-Mitglieder ihr Mitwirkungsrecht wahrnehmen können. Deshalb haben wir den Zugang so einfach wie möglich gemacht und eröffnen auch den Weg für Einzelkandidaturen. Ein weiterer Punkt betrifft unseren gesetzlichen Auftrag, das Gesamtinteresse der Wirtschaft zu vertreten. Dafür ist es wichtig, dass im Parlament der Wirtschaft alle Branchen entsprechend ihrem Gewicht vertreten sind.

 Wie wird diese Spiegelbildlichkeit erreicht?

Wirtschaft entwickelt sich dynamisch. Daher schauen wir uns vor jeder Wahlperiode die Strukturen genau an. Vor fünf Jahren haben wir die neue Wahlgruppe "Kultur- und Kreativwirtschaft" eingeführt. Heuer konnten wir signifikante Zuwächse in den beiden Wahlgruppen mit den Branchen Consulting, Immobilien, Finanzvermittlung, Personaldienstleistung sowie Gesundheit, Sicherheit, Gebäudereinigung feststellen. Deshalb hat die Vollversammlung diese beiden Wahlgruppen in die neuen Wahlgruppen 17, 19 und 20 aufgeteilt und damit klarer profiliert.

Was bedeutet das für Sitzverteilung?

Entscheidend für die Sitzverteilung ist das wirtschaftliche Gewicht einer Branche. Es wird aus drei Kriterien berechnet: Anzahl der Unternehmen (20 Prozent), Beschäftigte (40 Prozent) und Gewerbeertrag (40 Prozent). Mit der zusätzlichen Wahlgruppe erreichen wir eine ausgewogenere Sitzverteilung.

Und wie ist die Regionalität gewährleistet?

Der Vollversammlung gehören neben den Vertretern der Wahlgruppen die Vorsitzenden der 13 regionalen IHK-Gremien an. Um die Regionalität auch im Präsidium besser zu gewährleisten, werden bis zu vier Gremiumsvorsitzende zu Vizepräsidenten gewählt, sodass dem Präsidium künftig 14 Mitglieder angehören können.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 01|2019, Seite 42

 
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