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Veranstaltungssicherheit

Gefahr gebannt

GettyImages-Django_896264018 © Django / GettyImages.de

Bevor Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen auf Messen präsentieren können, müssen sie viele Sicherheitsanforderungen erfüllen. Worauf kommt es an?

So lang alles gut geht und es zu keinen Störungen kommt, wird gern gestöhnt über die Regulierungsdichte rund um das Thema Sicherheit. Das gilt auch für das Messewesen. Dabei wäre eigentlich die umgekehrte Sichtweise richtig: Dank der umfassenden Regularien sind Aussteller und Besucher sowie das Messegeschäft auf der sicheren Seite. Für den Begriff Veranstaltungssicherheit gibt es praktisch kaum eine einheitliche Sichtweise, konstatiert der „Trendbericht Veranstaltungssicherheit“ der Technischen Universität Chemnitz. Gleichwohl sei das Sicherheitsbedürfnis auf Großveranstaltungen gestiegen, führt die Studie weiter aus. Diese Analyse bezieht sich allerdings über das Messewesen hinaus auf Großveranstaltungen und Events, die zunehmend an außergewöhnlichen Orten von unterschiedlichen Veranstaltern organisiert werden.

Die deutsche Messewirtschaft hat in ihrem Dachverband, dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (Auma) einen eigenen Arbeitskreis zu diesen Themen. Dieser „AK Technik/Logistik“ beschäftigt sich mit der technischen und baulichen Sicherheit, dem sicheren Messebetrieb, mit Brandschutz und mit dem möglichst reibungslosen Auf- und Abbau in den Messehallen. Einen zentralen Leitfaden zur Sicherheit auf Messen sucht man beim Auma allerdings vergeblich. Denn im föderalen Deutschland sind die Bauverordnung oder eine Versammlungsstättenverordnung Ländersache. Vor allem ausländischen Ausstellern muss man daher erklären, warum beispielsweise auf Messeplätzen in Nordrhein-Westfalen teilweise andere Regeln gelten als in Bayern. Daher wünscht sich der Auma, dass deutsche Bauvorschriften bundesweit harmonisiert werden. 

Andere (Bundes-)Länder, andere Vorschriften

Grundsätzlich bedeutet das für potenzielle Aussteller, dass sie sich dezidiert mit den spezifischen Anforderungen und Vorgaben ihres Wunschmesseplatzes auch innerhalb Deutschlands auseinandersetzen müssen. Daher erhalten die Aussteller z. B. von der NürnbergMesse im Vorfeld der jeweiligen Veranstaltung auch sicherheitsrelevante Hinweise. Zusätzlich empfiehlt sie Leitfäden von den jeweiligen Branchenverbänden oder der Berufsgenossenschaft, etwa der BG Bau. Sie bietet beispielsweise Handlungshilfen für den Messebau, um mögliche Gefährdungen schon in der Vorbereitung zu erkennen.

Der Technische Veranstaltungskoordinator der NürnbergMesse, Lukas Handrich, unterteilt die Aussteller in zwei Kategorien. Auf der einen Seite die Mehrfach- oder Wiederaussteller, die in ihrem Haus selbst eine professionelle Messebaueinheit haben oder mit erfahrenen Messebaugesellschaften zusammenarbeiten. Bei ihnen laufe die Vorbereitung in der Regel wie am Schnürchen. Auf der anderen Seite bestehe bei manchem Erstaussteller Beratungsbedarf, gerade wenn das Sekretariat oder die Marketing-Abteilung quasi nebenbei den ersten Messeauftritt organisieren soll. 

Technische Richtlinien zur Orientierung

Eine wichtige Orientierung für Aussteller liefern die technischen Richtlinien der NürnbergMesse, die auf 16 Seiten das gesamte Themenspektrum von Auf- und Abbauzeiten bis zu Umweltschutz und Wasser regeln. Gezielte Informationen im Vorfeld zum Thema Sicherheit sind die beste Unfallvermeidung, heißt es aus dem Messezentrum. Neben gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie dem Arbeitsschutzgesetz, kommt den sogenannten Gefährdungsbeurteilungen eine zentrale Bedeutung zu. Außerdem dürfen beispielsweise keine externen Kräfte mit einem Gabelstapler durch die Messehallen fahren. Die NürnbergMesse berät Aussteller im Vorfeld umfangreich bei dieser Thematik und stimmt entsprechend der technischen Richtlinien und des Brandschutzkonzepts die Standplanung ab.

Handrich verweist neben den technischen Richtlinien auf die ergänzenden Merkblätter. Sie definieren etwa die DIN-Baustoffklassen und weitere Eigenschaften, aus denen Standabdeckungen bestehen müssen. Ab einer bestimmten Größe an geschlossener Deckenfläche müssen Sprinkler – bzw. in rauchüberwachten Hallen zusätzlich Wärmedifferenzialmelder – vom Servicepartner installiert werden. Auch der Standbau mit Traversen und Abhängungen oder mit Glas bzw. Acrylglas ist mit klaren Anforderungen etwa zu den gesetzlichen Brandschutzvorschriften geregelt.

Neben der Abstimmung im Vorfeld kontrolliert ein Veranstaltungstechniker beim Aufbau vor Ort, ob die Vorschriften eingehalten werden. Handrich weiß aus Erfahrung, dass auch deutsche Aussteller gern aus Kostengründen auf Messebauer aus Osteuropa zurückgreifen. Wenn die allerdings den Stand mit Pressspan und Spax-Schrauben zusammenbauen wollen, gibt es ein Veto: „Das ist keine Standsicherheit“, sagt Handrich. Vor Messebeginn werden außerdem Stände wie auch Fluchtwege gemeinsam mit den Brandsicherheitswachen der Feuerwehr immer umfangreich überprüft.

Vorsicht bei Maschinen und Geräten

Auch der eigentliche Standbetrieb ist im Vorfeld abzustimmen. Dabei geht es um den gefahrfreien Betrieb von Geräten und Maschinen. Wird beispielsweise mit Holzverarbeitungsmaschinen gesägt, geht es nicht nur darum, Besucher davor zu schützen, in die Maschine zu greifen; denn auch die anfallenden Späne stellen eine Brandgefahr dar und müssen entsprechend fachgerecht entsorgt werden. Laser- oder Röntgengeräte sind im Vorfeld extra zu beantragen, ebenso wie Vorführungen mit Rauch- oder Hitzeentwicklung, wenn z. B. Nebelmaschinen für große Aufmerksamkeit sorgen sollen. Blickfänger wie außergewöhnliche Pkw dürfen nur mit leeren Tanks präsentiert werden und bei Hybrid- oder E-Autos muss die Antriebsbatterie per Sicherheitsklemmschalter vom Antrieb getrennt werden. Angesichts des Booms von Drohnen, Quadrocoptern oder ähnlichen Luftgefährten hat die NürnbergMesse ihre Richtlinien angepasst: Sie werden wegen ihres Gefährdungspotenzials nur in Ausnahmefällen genehmigt.

Der Technische Veranstaltungskoordinator kennt aus erster Hand die Diskussion über die umfassenden technischen Richtlinien der Messen. Das reicht bis zu versperrten Fluchtwegen beim Auf- oder Abbau. Selbst wenn manche Aufbauer auf andere Messeplätze verweisen, bei denen das Versperren kurzfristig möglich sei, bleibt Handrich hart: „Wir gelten als streng.“ Das habe sich bewährt, denn das Messejahr 2018 sei zu Ende gegangen, ohne dass z. B. ein Stand zusammengefallen ist.

Zum Schutz vor Diebstahl können Aussteller für ihren Stand Sicherheitspersonal bestellen, das bei Bedarf rund um die Uhr wertvolle Exponate im Blick behält. Zusätzlich können technische Lösungen wie Kameratechnik, Bewegungsmelder oder GPS-Sender für Sicherheit sorgen. Die Messe hat darüber hinaus Hallenwachen und eine Kameraüberwachung für die Zufahrten. Für Handrich ist aber auch klar, dass die eigentlich kritischen Phasen für Diebstähle der letzte Aufbau- und der erste Abbautag sind. Da könne man kaum erkennen, ob die zwei Herren in Arbeitskleidung tatsächlich im Ausstellerauftrag die Technik vom Stand mitnehmen.

Autor/in: 

(tt.)

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 01|2019, Seite 86

 
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