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Abmahnwelle wegen Google Fonts

Bereits seit einigen Wochen läuft eine große Abmahnwelle gegenüber Seitenbetreibern, die Schriftarten von Google (Google Fonts) in ihre Webauftritte einbinden.

Wenn bei der Nutzung von Google Fonts die Einstellungen nicht korrekt vorgenommen werden, wird beim Besuch der Webseite eine direkte Verbindung zwischen den Besuchern und den Google-Servern hergestellt, die Schriftarten nachgeladen sowie auch die IP-Adresse des Besuchers an Google übermittelt. Laut eines Urteils des Landgerichts München I vom Januar 2022 stellt das – ohne vorherige Zustimmung des Benutzers – eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Webseitenbetreiber sollten schnellstmöglich prüfen, ob Google Fonts (oder andere Inhalte) dynamisch eingebunden werden, und die Schriftarten lokal auf dem eigenen Server installieren. Betriebe, die eine Abmahnung erhalten haben, sollten auf keinen Fall sofort zahlen oder Unterlassungserklärungen abgeben, sondern sich an einen Anwalt wenden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2022, Seite 13

 
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