Längere Öffnungszeiten für Blumenhändlerinnen und -händler am Muttertag

Am Muttertag frische Blumen verschenken – für viele Menschen in Bayern ist das eine schöne Tradition. Um dem erhöhten Bedarf an floralen Geschenken gerecht zu werden, hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auch für den Muttertag 2025 eine Ausnahmebewilligung für Ladenschlusszeiten (www.verkuendung-bayern.de) erlassen, die Blumenhändlerinnen und -händlern in Mittelfranken die Öffnung ihrer Geschäfte erlaubt:
Demnach dürfen Verkaufsstellen, deren Hauptumsatz (über 50 %) aus dem Verkauf von Blumen stammt, am Muttertag (Sonntag, 11. Mai 2025) von 8:00 bis 12:00 Uhr öffnen. Diese Ausnahme vom Ladenschlussgesetz ermöglicht es Floristinnen und Floristen, pünktlich zum Muttertag frische Ware anzubieten.
Wichtig: Diese Allgemeinverfügung gilt nur dort, wo nicht bereits kommunale Sonderregelungen für die Sonntagsöffnungen bestehen. Zudem bleiben alle arbeitszeitrechtlichen Vorschriften wie zum Beispiel die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) oder des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) bestehen.
In der Ausnehmebewilligung wird außerdem auf § 17 Abs. 8 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) hingewiesen, wonach die Gewerbeaufsichtsämter in begründeten Einzelfällen zusätzliche Arbeitszeiten für Personal genehmigen können.
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