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Prüfungen

Ausbildereignungsprüfung (AEVO / AdA-Prüfung)

 

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Neue Strukturierung sowie Änderung des Rahmenlehrplans, gültig ab dem 1. Juli 2024

Aufgrund der Überarbeitung des Rahmenlehrplans zum 1. Juli 2024 ändert sich lt. Beschluss des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 20. Juni 2023 die Strukturierung der Berufs- und arbeitspädagogischen Prüfung. Die aktuelle Strukturierung, die neue Strukturierung sowie eine Synopse zur Änderung des Rahmenlehrplans finden Sie hier.

Die Ausbildereignungsverordnung informiert Sie über Zulassungsvoraussetzungen, Struktur und mögliche Inhalte der Prüfung.

Ihre Fragen zu den Ausbildungsberufen, in denen Sie ausbildungsberechtigt sind bzw. Fragen zur Eintragung als Ausbilder, beantworten Ihnen gerne die IHK-Bildungsberater.

Bitte beachten Sie, dass die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken nur Teilnehmer zur Prüfung zulässt, deren Wohnsitz, Ort des besuchten AdA-Lehrgangs oder Beschäftigungsort zum IHK-Bezirk Nürnberg für Mittelfranken gehört. Bei eventuellen Befreiungsmöglichkeiten vom schriftlichen Prüfungsteil muss das Fachwirtzeugnis auf dem Postweg oder per E-Mail zugesandt werden.

 

Zulassungsvoraussetzungen

Bei der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken sind nur Teilnehmer zugelassen, deren Wohnsitz, Ort des besuchten AdA-Lehrgangs oder Beschäftigungsort zum IHK-Bezirk Nürnberg für Mittelfranken gehören.

 

Anmeldeformulare Standort Nürnberg

 

Anmeldeformulare Standort Rothenburg

 

Anmeldeschluss

Da die AdA-Prüfung monatlich durchgeführt wird, steht für die Vorbereitung der Prüfung nur ein enges Zeitfenster zur Verfügung. Nach dem Anmeldeschluss eingehende Anmeldungen können daher nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Nichtbestehen einer Prüfung können Sie sich aus organisatorischen Gründen erst für den übernächsten Monat anmelden.

 

Schriftlicher Prüfungsteil

Der schriftliche Prüfungseil besteht aus Mutiple-Choice-Fragen, die Anzahl der richtigen Antworten ist jeweils angegeben. Die Prüfung wird in Papierform durchgeführt, die Prüfungsdauer beträgt 180 Minuten. Das Ergebnis (Bestanden/Nicht bestanden) wird am Ende der praktischen Prüfung vorab mündlich mitgeteilt.

 

Praktischer Prüfungsteil

Der praktische Prüfungsteil beginnt in der Regel einen Tag nach der schriftlichen Prüfung und kann sich bis zu einem Zeitraum von drei Wochen hinziehen. Ihre genauen Prüfungstermine (schriftlicher und praktischer Teil) erhalten Sie mit der Einladung, die Ihnen ca. 14 Tage vor der Prüfung per Post zugeht. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht möglich, von diesbezüglichen Anfragen bitten wir abzusehen!

Bei der praktischen Prüfung besteht die Wahlmöglichkeit zwischen der praktischen Durchführung oder der Präsentation einer berufstypischen Ausbildungssituation. Die Prüfungszeit beträgt ca. 30 Minuten, mit Auf- und Abbau ist ca. 1 Stunde einzuplanen (zuzüglich An- und Abreisezeit). Den verbindlichen Prüfungstermin erhalten Sie mit Ihrer Einladung.

Die Rolle des/der Azubis bei der „Praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation“ wird bei der IHK Nürnberg von einem Mitglied des Prüfungsausschusses übernommen. Es ist nicht möglich, einen „eigenen“ Azubi mitzubringen.

Hier finden Sie den erforderlichen Vordruck für den praktischen Prüfungsteil für die von Ihnen gewählte Ausbildungssituation. Für den Umfang von Anlagen gibt es keine Vorgabe. Informationen zum praktischen Prüfungsteil erhalten Sie hier.

 

Datum des Ergebnisversands

Das Datum des Ergebnisversands können Sie Ihrer Prüfungseinladung entnehmen. Das Zeugnis wird in zweifacher Ausführung zugesandt, eines der beiden Zeugnisse enthält auf der Rückseite die Noten.

 

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr beträgt vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg zurzeit 186 Euro (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil je 93 Euro).

Der Anspruch auf die Prüfungsgebühr entsteht mit dem Eingang der Prüfungsanmeldung. Der Gebührenbescheid ist unter Angabe der Gebührenbescheidnummer sofort nach Erhalt zu begleichen. Diesen erhalten Sie mit der Prüfungseinladung ca. 14 Tage vor Ihrem Prüfungstermin.

 

Hilfsmittel zur Prüfung

Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite des DIHK

Wird auf „Gesetzestexte, insbesondere“ hingewiesen, bedeutet dies, dass Sie auch alle anderen unkommentierten Gesetzestexte, die Sie für hilfreich halten, zur Prüfung mitbringen dürfen. Die Aufgabenstellung geht von der Mitnahme ausdrücklich genannter Gesetzestexte und dem auf der Hilfsmittelliste jeweils beschriebenen Rechtsstand aus.

"Unkommentiert“ bedeutet auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen, Ergänzungen bzw. Lösungsschemata versehen dürfen. Ebenfalls nicht zulässig sind eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter.

Zulässige Bearbeitungen sind:

  • Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Überschriften von Paragrafen (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
  • Farbliche Markierungen mit Textmarkern o. ä.
  • Unterstreichungen
  • Verweise auf andere Stellen im Text (z. B. „§ 119 BGB“)

Selbst ausgedruckte Gesetzestexte von einschlägigen Plattformen mit juristischen Inhalten im Internet sind erlaubt, soweit es sich um unkommentierte Originaltexte handelt. Achten Sie auf die Hinweise der einzelnen Plattformen.

Wir bitten Sie von Fragen nach expliziten Büchern abzusehen. Wir bitten Sie, von Fragen nach einzelnen Gesetzestexten abzusehen. Für eine Beantwortung ist das Angebot des Handels zu umfangreich, dazu kommen Aktualisierungen. Achten Sie darauf, dass sich in Ihren Gesetzestexten keine unerlaubten Inhalte befinden. In der Regel erfolgen Kontrollen durch die Aufsichten.

 

Rücktritt

Sie können von der Prüfung nur schriftlich (vorzugsweise per E-Mail) zurücktreten. Der Rücktritt kann nur durch den Teilnehmer selbst erfolgen, eine Abmeldung durch Dritte (Arbeitgeber/Lehrgangsträger etc.) ist nicht möglich.

Der Rücktritt ist der IHK Nürnberg vor Prüfungsbeginn mitzuteilen. Nach Versand der Prüfungseinladung sind 50 % der Prüfungsgebühren zu entrichten. Dies gilt auch bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

 
 
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