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Ausbildung

Das neue Chancenaufenthaltsrecht – Geflüchteten mit Duldung den Weg in die Ausbildung ermöglichen

Das neue Chancenaufenthaltsrecht – Geflüchteten mit Duldung den Weg in die Ausbildung ermöglichen

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Susanne Wagner

Susanne Wagner

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Viele unserer Mitgliedsunternehmen spüren im Unternehmensalltag die Auswirkungen des Mangels an qualifizierten Fach- und Arbeitskräften. Angesicht des hohen Bedarfs in den Betrieben ist es dringend notwendig, alle Potenziale zu identifizieren und zu aktivieren. Eine Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung enthält viele Stellschrauben, an denen gedreht werden muss. Eine davon ist die nachhaltige Integration der Geflüchteten, die in den letzten acht Jahren nach Deutschland gekommen sind.

Als IHK-Organisation setzen wir uns seit 2016 dafür ein, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Integration in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern und Rechtssicherheit für die Unternehmen bei der Einstellung von Menschen mit Fluchthintergrund zu schaffen. Die aktuelle Koalition hat im letzten Jahr eine gesetzliche Neuerung auf den Weg gebracht, die gut integrierten Geflüchteten, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben, eine Perspektive bietet, rechtssicher im Land zu bleiben: das Chancen-Aufenthaltsrecht.

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten Geduldete bei Erfüllung folgender Voraussetzungen eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis:

(1) Aufenthaltsdauer von mindestens fünf Jahren zum Stichtag 31.Oktober 2022,

(2) keine Vorstrafen mit 50 Tagessätzen (bzw. 90 Tagessätzen bei ausländerrechtlichen Straftaten),

(3) keine vorsätzliche und wiederholte Identitätstäuschung und

(4) Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Die Zeit in der Chancen-Aufenthaltserlaubnis soll es ihnen ermöglichen, die Kriterien für die Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) oder für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) zu erfüllen.

Sie beschäftigen derzeit Geflüchtete, die sich in einer Duldung befinden? Sie sind sich unsicher, ob die Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts für Ihre Mitarbeitenden oder Auszubildenden mit Fluchthintergrund in Frage kommt? Sie wollen mehr über die Möglichkeiten des Chancen-Aufenthaltsrechts erfahren? Nehmen Sie gerne Kontakt mit Ihrer IHK-Ansprechpartnerin auf.

 
 
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