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Ausbildung

Integrationsberatung für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund

 

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Susanne Wagner

Susanne Wagner

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Dann bist du bei der IHK-Integrationsberatung genau richtig!

Jeden Dienstag von 14 bis 16 Uhr kannst du ohne Anmeldung in die IHK kommen. Wir helfen dir dann, deine Fragen zu beantworten.

Wenn du am Dienstag keine Zeit hast, dann kannst du uns gerne anrufen oder eine E-Mail schreiben. Wir können dann einen Termin an einem anderen Tag mit dir ausmachen.

Hier findest du eine Wegbeschreibung.

Informationen und Downloads

Hier findest du viele interessante Informationen und Downloads, die dir vor und während deiner Ausbildung helfen können:

Fragen und Antworten

 

Darf ich eine Ausbildung machen?

Wer in Deutschland eine Ausbildung machen möchte, braucht eine Arbeitserlaubnis. Diese wird von der Ausländerbehörde erteilt. Ob du eine Arbeitserlaubnis hast, kannst du auf deinem Aufenthaltstitel sehen. In dem Bereich "Nebenbestimmungen" können unterschiedliche Formulierungen stehen, die dir einen Hinweis auf deinen Status geben:

  •  "Erwerbstätigkeit gestattet": Beschäftigungen jeder Art sowie eine selbstständige Erwerbstätigkeit sind – ohne Genehmigung der Ausländerbehörde oder Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit – gestattet    
  • Beschäftigung (uneingeschränkt) gestattet”: Eine nichtselbstständige Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis ist – ohne Genehmigung der Ausländerbehörde oder Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit – gestattet    
  • Beschäftigung nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde”: Auf Antrag kann die nichtselbstständige Beschäftigung erlaubt werden   
  • Beschäftigung erlaubt als [Art der Tätigkeit(en)] bei [Arbeitgeber, ggf. Lage und Verteilung der Arbeitszeit] ab/seit [Datum]“: Es darf nur eine konkret definierte Beschäftigung ausgeübt werden. Schon ein Wechsel der Tätigkeit innerhalb des Unternehmens bedarf einer erneuten Zustimmung der Ausländerbehörde    
  • Betriebliche [Ausbildung/ Weiterbildung] bei [Arbeitgeber] gestattet“: Es darf nur die konkret definierte Aus- bzw. Weiterbildung absolviert werden. Der Wechsel der Ausbildung, selbst wenn diese im gleichen Unternehmen erfolgt, bedarf einer vorherigen Zustimmung der Ausländerbehörde    
  • Erwerbstätigkeit nicht gestattet“ Es darf keine Beschäftigung oder selbstständige Arbeit ausgeübt werden
 

Wie bekomme ich eine Ausbildungserlaubnis?

 Wer als geflüchtete oder zugewanderte Person aus einem Drittstaat (also nicht EU) eine qualifizierte betriebliche Berufsausbildung machen möchte, muss entweder eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung nach §16a AufenthG (Ausbildungsvisum) oder eine Genehmigung zur Beschäftigung besitzen.

A) Für Menschen, die einen Zweckwechsel beantragen wollen (z.B. vom Studium in die Ausbildung)

Für dich gelten die gleichen Voraussetzungen wie für eine Person, die aus dem Ausland ein Ausbildungsvisum beantragt. Du musst einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag und ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1) nachweisen. Außerdem musst du nachweisen, dass du deinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kannst und nicht auf die Hilfe des Staates angewiesen bist. Das bedeutet, dass du mindestens 980 € brutto pro Monat zur Verfügung haben musst. Meistens kann dieser Betrag über das Ausbildungsgehalt gedeckt werden. Wenn das Gehalt niedriger ist, dann muss der fehlende Betrag für ein ganzes Jahr selbst auf ein Sperrkonto gezahlt werden. Alternativ kann auch eine in Deutschland lebende Person eine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Im Notfall muss diese Person dann für deinen Lebensunterhalt zahlen.

Dein zukünftiger Ausbildungsbetrieb muss außerdem die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (siehe Downloads) ausfüllen. Dieses Formular gibt die Ausländerbehörde an die Bundesagentur für Arbeit (BA) weiter. Die BA prüft dann, ob mit den Ausbildungsbedingungen alles passt und gibt ihre Zustimmung.

B) Für Menschen die eine Genehmigung zur Beschäftigung beantragen wollen (Antrag auf Auflagenänderung)

Viele Menschen, die eine Gestattung oder Duldung haben, müssen erst eine Genehmigung der Ausländerbehörde beantragen, bevor sie arbeiten oder eine betriebliche Ausbildung machen können. Auch wenn du mit einem Ausbildungsvisum nach Deutschland gekommen bist und deine Ausbildung wechseln möchtest, musst du das erst von der Ausländerbehörde genehmigen lassen.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob du eine Arbeitserlaubnis hast, kannst du dir unseren Beitrag zum Arbeitsmarktzugang anschauen.

Wichtig für deinen Antrag auf Auflagenänderung ist, dass du einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag hast. Dein zukünftiger Ausbildungsbetrieb muss außerdem die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ausfüllen. Dieses Formular gibt die Ausländerbehörde an die Bundesagentur für Arbeit (BA) weiter. Die BA prüft dann, ob mit den Ausbildungsbedingungen alles passt und gibt ihre Zustimmung.

Für beide Fälle gilt: Melde dich frühzeitig bei der zuständigen Ausländerbehörde oder unserer Integrationsberatung, um deine individuelle Situation zu besprechen.

 

 

Was kann ich tun, wenn ich Probleme in der Ausbildung habe?

Wenn du Probleme in deiner Ausbildung hast, gibt es verschiedene Schritte, die du unternehmen kannst, um die Situation zu verbessern. Hier sind einige Vorschläge:

  • Kommunikation mit dem Ausbilder: Sprich offen mit deinem Ausbilder über deine Herausforderungen. Kläre, welche Erwartungen an dich gestellt werden und frage nach konkreten Tipps zur Verbesserung.
  • Nachhilfe: Vielleicht hast du schlechte Noten in der Schule oder dein Deutsch ist nicht gut genug, um alles zu verstehen. In diesem Fall gibt es kostenlose Nachhilfeangebote oder Sprachkurse. Diese Angebote haben wir in der Liste "Fördermöglichkeiten vor und während der Ausbildung" zusammengefasst, die du bei den Downloads findest.
  • Mentoring und Coaches: Brauchst du einen ganz persönlichen Ansprechpartner, der für dich da ist und dem du deine Fragen und Probleme erzählen kannst? Dann gibt es das Mentoren-Programm VerA und das IHK Azubi-Coaching.
  • Mediatoren-Gespräch: Wenn es Konflikte zwischen dir und deinem Ausbilder gibt, dann kannst du dich bei uns melden und unsere Bildungsberater werden ein Gespräch mit beiden Seiten organisieren und versuchen eine Lösung zu finden.
  • Ausbildung wechseln: Du hast alles versucht und es gibt trotzem noch Probleme? Dann ist vielleicht ein Wechsel in einen anderen Betrieb oder in einen anderen Ausbildungsberuf besser. Bevor du einen Auflösungsvertrag unterschreibst, melde dich bitte unbedingt bei unserer Integrationsberatung. Wir klären dann in einem persönlichen Gespräch ab, welche aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen und Konsequenzen es bei einem Ausbildungswechsel gibt.
 
 
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